******************************************************************* ******************************************************************* ** ** ** ** ** Steuer Profi 91 ** ** --------------- ** ** ** ** Vollversion für das Amiga Magazin ** ** ** ** Dieses Programm eignet sich nur für die ** ** Einkommensteuererklärung 1991 ** ** (einschließlich Lohnsteuerjahresausgleich) ! ** ** ** ** ** ** Die aktuelle Vollversion ** ** ** ** "Steuer Profi 92" ** ** ** ** bietet neben den steuerrechtlichen Änderungen zusätzlich ** ** gegenüber dem Steuer Profi 91: ** ** ** ** - Druck in die Anlagen V und FW ** ** - Ausdruck zusätzlicher Anlagen ** ** - Verbesserte Online-Hilfen ** ** - Vielfach erweiterte und erleichterte Eingabemöglichkeiten ** ** - Nützliche Hilfsprogramme (Taschenrechner, Editoraufruf, ** ** Alarmuhr) ** ** - Übernahme der persönlichen Daten des Steuer Profi 91 ** ** - günstige Update-Möglichkeit für 1992, mit Datenübernahme ** ** für 1993 ** ** ** ** ** ** Das Programm "Steuer Profi 92" kostet DM 99,- und ist ** ** zu beziehen bei: ** ** ** ** Stefan Ossowski's Schatztruhe ** ** Gesellschaft für Software mbH ** ** Veronikastr. 33 ** ** 4300 Essen 1 ** ** Tel.: (0201) 788778 ** ** Fax: (0201) 798447 ** ** ** ** Wichtiger Hinweis: ** ** Die vorliegende Version ist Bestandteil der Amiga-PD und ** ** aus diesem Grund nicht Update-fähig. Das Kopieren dieser ** ** Version ist nur inklusive der vorliegenden Anleitung sowie ** ** allen zusätzlich beigefügten Dateien gestattet. ** ** ** ** ** ******************************************************************* ******************************************************************* Essen, im Januar 1992 Copyright by Stefan Ossowski Entwicklung und Vertrieb von Software Veronikastr. 33 4300 Essen 1 Tel.: 0201-788778 ******************************************************************* *** *** *** "Steuer Profi 91" *** *** *** ******************************************************************* Inhalt 1) Vorwort 2) Allgemeines über die Steuern 3) Zum Programm 3.1 Hardwarevoraussetzungen 3.2 Lieferumfang des Programms "Steuer Profi 91" 3.3 Programmfähigkeiten 3.4 Berechnung 3.5 Rechtlicher Hinweis 3.6 Überprüfung Ihres Steuerbescheids 4) Starten des Programms 4.1 Allgemeines 4.2 Anfertigen von Arbeitskopien 4.3 Programmstart 4.4 Installation auf der Festplatte 4.5 Einstellen des Druckers 5) Bedienung des Programms 6) Hilfen zur Eingabe der Steuerdaten 6.1 Mantelbogen Seite 1 6.2 Mantelbogen Seite 2 6.3 Mantelbogen Seite 3 6.4 Mantelbogen Seite 4 6.5 Anlage N Seite 1 6.6 Anlage N Seite 2 6.7 Anlage KSO Seite 1 6.8 Anlage KSO Seite 2 6.9 Anlage GSE Seite 1 6.10 Anlage GSE Seite 2 6.11 Anlage L 6.12 Anlage V 6.13 Berlinförderung 6.14 Anlage FW 6.15 Anlage AUS 6.16 Vorauszahlungen 7) Ergänzungen zur Anleitung Die Anleitung umfaßt 40 Seiten. 1) Vorwort ~~~~~~~ Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zum Kauf von "Steuer Profi 91"! Mit diesem Programm steht Ihnen ein professionelles Produkt zur Verfügung, das Ihnen hoffentlich von großem Nutzen sein wird. Jahr für Jahr verbringen Millionen Bundesbürger eine Menge Zeit damit, ihre Einkommensteuererklärung (bzw. ihren Lohnsteuerjahresausgleich) anzufertigen. Mit "Steuer Profi 91" können Sie die Fragen schnell (und lohnend!) beantworten, denn der Computer ist ein ideales Hilfsmittel, wenn es darum geht, zu jedem Bereich passende Tips und Hilfestellungen parat zu haben. Und wie Sie sehen werden, leistet dieses Programm noch eine ganze Menge mehr. Sie können sicher sein, mit "Steuer Profi 91" ein leistungsstarkes, leicht zu bedienendes und nützliches Programm erworben zu haben, das beim Erstellen der Einkommensteuererklärung viel Arbeitsaufwand erspart und Ihnen hilft, die Steuerberechnung exakt durchzuführen. 2) Allgemeines über die Steuern ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Dieser Abschnitt enthält eine kleine Einführung in das Einkommensteuersystem und ist für all jene gedacht, die das Programm "Steuer Profi 91" nicht nur anwenden sondern auch Einblick in die Hintergründe nehmen wollen. Am Anfang der Überlegungen steht die Frage, wozu wir überhaupt Steuern zahlen. Ein moderner Staat hat vielfältige Aufgaben. Er muß die Stabilität der Wirtschaft sicherstellen, sozialen Status aufrechterhalten oder verbessern, ein Bildungssystem zur Verfügung stellen, die Landesverteidigung sichern und vieles mehr. Hierzu wird Geld benötigt, das aus mehreren Bereichen stammt. Der Staat nimmt einiges aus staatlichen Betrieben ein, die Bundesbank erzielt jährlich für gewöhnlich einen Überschuß, doch die Haupteinnahmequelle des Staates sind die Steuern. Es gibt vielfältige Arten von Steuern, wie z.B. die Körperschaftssteuer, die Mehrwertsteuer, die Mineralölsteuer usw., hauptsächlich aber die Einkommensteuer. 1989 betrugen die Steuereinnahmen der Bundesrepublik Deutschland 535,5 Milliarden DM (ausgeschrieben 535.500.000.000 DM!). Dazu trugen die unterschiedlichen Steuern folgendermaßen bei: Einkommensteuer 41%, Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer 25%, Gewerbesteuer 7%, Körperschaftsteuer 6%, Mineralölsteuer 6% und sonstige Steuern 15%. Jeder Bürger (d.h. jede "natürliche Person") muß sein Einkommen versteuern. Doch wie hoch soll die Steuer sein? Soll jeder einen genau festgelegten Betrag entrichten (z.B. 10.000 DM im Jahr)? Das kann nicht gerecht sein, denn wenn jemand 100.000 DM verdient, ist dieser Betrag sehr niedrig, für jemanden mit einem Einkommen von 20.000 DM ist das aber sehr hoch. Man könnte nun auf die Idee kommen, einen bestimmten Prozentsatz zu entrichten, z.B. 20%. Aber auch dies ist ungerecht, denn für jemanden mit nur 10.000 DM Einkommen sind schon 2.000 DM viel zu viel Belastung, jemand mit 1.000.000 DM aber wäre mit 200.000 DM sicher zu gering besteuert. Also muß auch der Prozentsatz einer Steuer vom Einkommen abhängig sein. Diese Grundsätze führten in der Bundesrepublik Deutschland zu einem Steuersystem, zu dessen Erklärung es zunächst einmal notwendig ist, den Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz zu erläutern. Hat man z.B. als Lediger ein Einkommen von 100.000 DM zahlt man 30.743 DM Einkommensteuer. Verdient man nun 54 DM mehr (also 100.054 DM), so zahlt man auf diese 54 DM 48% Steuern, also 26 DM. Insgesamt ergibt sich eine Steuer von 30.769 DM. Der Grenzsteuersatz für die letzten verdienten 54 DM beträgt demnach 48%, der Durchschnittssteuersatz für das gesamte Einkommen aber nur 30,75%. Der Einkommensteuertarif verläuft nun so: Bis zu einem gewissen Einkommen (5.670 DM) zahlt man keine Steuern. Ab diesem Betrag steigt der Grenzsteuersatz sprunghaft von 0% auf 19%, von da an linear auf 53%, die bei 120.000 DM erreicht werden. Der Durchschnittssteuersatz hingegen steigt ab 5.669 DM (noch 0%) langsam an und nähert sich erst für sehr große Einkommen (weit über 120.000 DM) den 53%, erreicht sie aber nie ganz. Damit sind wir schon ziemlich weit in unseren Betrachtungen gekommen. Doch wie sieht es mit bestimmten Sonderfällen aus? Soll jemand mit zwei Kindern und dem gleichen Einkommen auch gleiche Steuern zahlen wie jemand ohne Kinder? Wie steht es mit Körperbehinderung, Lebensversicherungen etc.? Die Liste möglicher Belastungen einer Person ist lang. Viele Belastungen würden ungemildert den Entsprechenden hart treffen. Deshalb gewährt der Staat Steuerentlastungen. Die Steuerberechnung sieht stark vereinfacht so aus: Einkünfte aus den sieben vom Gesetz definierten Einkunftsarten werden zusammengezählt zur Summe der Einkünfte. Abgezogen werden mehrere Beträge wie der Altersentlastungsbetrag, der Freibetrag für Land- und Forstwirte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinder- und Haushaltsfreibetrag. Daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Hiervon wird die Einkommensteuer berechnet. Von dieser Einkommensteuer wird z.B. das Baukindergeld abgezogen. Wird die verbleibende Steuer mit den bereits gezahlten Beträgen (Lohnsteuer oder Einkommensteuervorauszahlungen) verrechnet, ergibt sich ein zu zahlender Restbetrag oder ein Rückzahlungsbetrag. Der Staat möchte allerdings bereits im voraus mit Ihrem Geld arbeiten. Zu diesem Zweck werden für Personen, die ihre Einkünfte für gewöhnlich nicht nur aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, vierteljährliche Vorauszahlungen festgelegt, nichtselbständig Tätige (Arbeiter, Angestellte) zahlen Lohnsteuer (diese wird monatlich vom Gehalt einbehalten). Personen die nur nichtselbständig tätig sind und nicht über 27.000 DM (verheiratet 54.000 DM) verdienen, können, alle anderen müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hieran kann der Staat erkennen, ob Sie ihm noch Geld schulden oder ob Sie welches zurückbekommen. Man sieht also: Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer im voraus. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nur eine Einkommensteuererklärung für Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der Arbeitgeber führt für Arbeiter und Angestellte bereits zum Ende eines Jahres aufgrund der ihm bekannten Daten einen Lohnsteuerjahresausgleich durch, doch ist es für den Arbeitnehmer vorteilhaft, beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abzugeben, um Daten brücksichtigen zu lassen, die dem Arbeitgeber nicht bekannt sind. Für die Einkommensteuererklärung werden die amtlichen Vordrucke benutzt. Einkommensteuerpflichtige bekommen sie vom Finanzamt automatisch zugeschickt, alle anderen Personen müssen sich die Bögen beim zuständigen Finanzamt selbst besorgen. Wichtig für die freiwillige Einkommensteuererklärung (früher Lohhnsteuerjahresausgleich) sind nur der Hauptbogen, die Anlage N (für jeden Ehegatten eine) und die Anlage KSO (nur eine, auch bei Ehegatten). Sollten Sie zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet werden, bekommen Sie für andere Einkunftsarten weitere Bögen (z.B.: GSE,L). Spätester Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung des Kalenderjahres 1991 auf Veranlagung ist der 31.5.1992, für die Einkommensteuererklärung als Lohnsteuerjahresausgleich der 31.12.1993. Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, brauchen Sie die vom Programm ausgefüllten Vordrucke nur noch bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Das Programm "Steuer Profi 91" sagt Ihnen selbstverständlich auch, mit welchem Rückerstattungsbetrag Sie rechnen können. 3) Zum Programm ~~~~~~~~~~~~ 3.1 Hardwarevoraussetzungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Für das Programm wird ein Amiga mit Diskettenlaufwerk, einem Speicher von mindestens 1 MByte RAM und Kickstart 1.2 (oder höher) benötigt. Da das Programm mit der PAL-Bildschirmauflösung arbeitet, läuft es nicht auf einem amerikanischen NTSC-Gerät. Ein zweites Diskettenlaufwerk ist für das Abspeichern von Daten sehr nützlich. Ein Drucker wird in jedem Fall benötigt. 3.2 Lieferumfang des Programms "Steuer Profi 91" ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Programm Steuer Profi 91 mit Beispielen Handbuch auf Diskette 3.3 Programmfähigkeiten ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Leistungen des Programms "Steuer Profi 91" sind: - Eingabe Ihrer persönlichen Steuerdaten - Laden und Speichern Ihrer Daten auf einem Datenträger (Diskette, Festplatte), auch für Folgejahre verwendbar - Bedrucken der amtlichen Steuerbögen (Mantelbogen, Anlage N und Anlage KSO) mit handelsüblichen Druckern - Vorausberechnung der von Ihnen nachzuzahlenden Steuern bzw. Ihres Erstattungsbetrages - Ausgabe einer Steuervorausberechnung mit umfangreichen Erläuterungen auf Drucker, Datenträger oder Bildschirm - Eingabehilfen und Steuertips direkt im Programm und in der Anleitung 3.4 Berechnung ~~~~~~~~~~ Bei der Berechnung Ihrer Steuer und Ihrer verbleibenden Steuerschuld oder Ihres Erstattungsbetrags benutzt das Programm das Schema zur Steuerberechnung am Ende der Anleitung zu den amtlichen Vordrucken, die Sie immer mit den Bögen erhalten. Darüber hinaus berechnet das Programm viele Sonderfälle, wobei besonders hervorzuheben sind: Alle Veranlagungsarten, alle 7 Einkunftsarten, außergewöhnliche Belastungen, Progressionsvorbehalt, Sonderausgaben u.v.m. Die Berechnungen, die "Steuer Profi 91" mit den von Ihnen eingegebenen Daten vornimmt, sind sehr umfangreich und detailliert. Doch dabei sollten Ihnen zwei Tatsachen klar sein: - Das Steuerrecht ist ein äußerst komplexes Gebiet. Gerade in Bezug auf die deutsche Einheit ist eine Vielzahl neuer Paragraphen zum bisher gültigen Recht hinzugekommen. Wie umfangreich das Programm auch ist, es kann nicht alle Fälle gänzlich abdecken, es wird jedoch ständig an Neuerungen angepaßt! - Das Programm kann nur mit den von Ihnen eingegebenen Daten rechnen. Wenn das Finanzamt nun den von Ihnen angegebenen Arbeitsweg von z.B. 13km nicht anerkennt, sondern stattdessen nur 11km berücksichtigt, liegt dies sicher nicht im Rechenbereich von "Steuer Profi 91". Wenn der Ihnen zugestellte Steuerbescheid also anders ausfällt als vom Programm vorausgesagt, protestieren Sie nicht sofort. Überprüfen Sie zunächst den Steuerbescheid (wie Sie dies tun können, entnehmen Sie bitte dem Kapitel 3.6). 3.5 Rechtlicher Hinweis ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Obwohl das Programm "Steuer Profi 91" gewissenhaft geprüft wurde, kann wegen des Umfangs der Steuerrechtsproblematik keine Haftung für etwaige Programmfehler übernommen werden, auch nicht, wenn diese zu Daten- oder sonstigem Verlust führen. Natürlich sind wir dankbar, wenn wir auf Programmfehler aufmerksam gemacht werden und bemühen uns, diese umgehend zu beseitigen. Sollten Sie irgendeinen Grund zur Beanstandung haben, teilen Sie uns dies bitte mit, wir bemühen uns, Ihren Anregungen zu folgen bzw. von Ihnen entdeckte Mängel abzustellen. Deshalb bitten wir alle registrierten Benutzer, uns Programmfehler unter genauer Angabe der Umstände anzugeben. Zur Untersuchung von Fehlern eventuell notwendige Steuerdaten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. 3.6 Überprüfung Ihres Steuerbescheids ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Wenn Sie den Steuerbescheid Ihres Finanzamtes bekommen, wissen Sie bereits, mit welchem Erstattungs-/ Nachzahlungsbetrag Sie zu rechnen haben. Was ist aber zu tun, wenn der Steuerbescheid Ihres Finanzamtes hiervon abweicht? Sie sollten sich in diesem Fall die Zeit nehmen, den Steuerbescheid genau zu kontrollieren. Anhand der Erklärungen, die Ihnen "Steuer Profi 91" in Ihrer Berechnung gibt, sollten Sie die etwas technische Darstellung in Ihrem Steuerbescheid nachvollziehen können. Schauen Sie sich genau an, wo das Finanzamt von den Vorausberechnungen abweicht. Überlegen Sie sich, welche Beträge nicht oder nicht vollständig anerkannt wurden. Erfahrungsgemäß gibt es die häufigsten Differenzen bei Kürzungen, die das Finanzamt aufgrund fehlender Belege o.ä. vornimmt. Gewöhnlich erläutert das Finanzamt solche Kürzungen in der Anlage zu Ihrem Steuerbescheid. Rechtlich gesehen ist das Finanzamt nach der Abgabenordnung verpflichtet, Abweichungen von der Steuererklärung zu erläutern. Lassen Sie sich diese Erklärungen immer schriftlich geben, damit Sie die Änderungen auf jeden Fall nachvollziehen können. Legen Sie weiterhin einen formlosen Einspruch gemäß unten angeführtem Muster ein, wenn sich die Erklärung hinzieht. Wenn Sie persönlich beim Finanzamt vorsprechen und der entsprechende Beamte den Fehler einsieht und verspricht, den Steuerbescheid baldmöglichst zu ändern, achten Sie auf die Aktennotiz. Allerdings ist der Einspruch mit einem Risiko verbunden: Das Finanzamt kann in diesem Fall den ganzen Sachverhalt erneut prüfen, was (§367, Abs.2 Abgabenordnung) auch zu einer "Verböserung" führen kann. Dieses Risiko ist nicht gering, da der Sachverhalt oft noch von einer anderen Dienststelle überprüft wird. Wollen Sie dennoch Einspruch einlegen, muß dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids geschehen, am einfachsten nach folgendem Muster-Brief (zweckmäßigerweise per Einschreiben, die Bitte um Bestätigung ist unnötig bei Verwendung einer Rückantwortskarte): -------------------------------------------------------------------- Einspruch An das 11.11.1992 Finanzamt Zinseshausen Steuer-Nr. 1234567-80 Steuerbescheid vom 27.10.1992 Gegen den Steuerbescheid lege ich hiermit fristgerecht Einspruch ein. Eine Einspruchsbegründung werde ich spätestens bis zum 15.1.1993 nachreichen. Meine Einwendungen beziehen sich auf die außergewöhnlichen Belastungen. Der mir zustehende Ausbildungsfreibetrag für Michael Mustermann ist mir nicht in voller Höhe gewährt worden. Da dies zu einer Erhöhung meiner Einkommensteuer führt, beantrage ich, die Vollziehung des Steuerbescheides in dieser Höhe bis zur Entscheidung über den Einspruch nach §361 AO auszusetzen. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Rechtsbehelfs. Mit freundlichen Grüßen (eigenhändige Unterschrift) -------------------------------------------------------------------- Das Einspruchverfahren ist in jedem Falle für Sie kostenfrei, auch bei Unzulässigkeit oder Zurückweisung. Ist durch den Einspruch bereits im Vorfeld keine Änderung zu erwarten, gibt es auch die Möglichkeit einer direkten, sog. Sprungklage beim zuständigen Finanzgericht. Diese Möglichkeit ist jedoch sehr selten, da Kostenrisiko und Zeitaufwand hoch sind. Ist Ihr Einspruch abgewiesen worden, gibt es noch den Weg der Klage beim zuständigen Finanzgericht. Spätestens bei diesem Schritt sollten Sie jedoch einen Steuerberater zu Rate ziehen. Der obige Musterbrief ist zur Vereinfachung noch einmal unter dem Namen "Musterbrief.txt" als ASCII-File auf der Programmdiskette gespeichert. Sie können Ihn direkt mit einer Textverarbeitung weiterverarbeiten. 4) Starten des Programms ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 4.1 Allgemeines ~~~~~~~~~~~ Ein Programm ist schneller auf den neuesten Stand gebracht als ein Handbuch. Sollten sich nach dem Zeitpunkt des Druckes Änderungen am Programm ergeben haben, befindet sich auf der Programmdiskette eine aktuelle Ergänzung zu dieser Anleitung. Sie trägt dann den Namen "Ergänzung.txt". Sie können sie sich ansehen, indem Sie das zugehörige Icon doppelt anklicken, oder sie über Ihren Drucker zu Papier bringen. Hierfür starten Sie bitte nach dem Einstellen Ihres Druckers die Shell von der Programmdiskette (Icon "Shell" doppelt anklicken) oder benutzen Sie Ihre eigene Systemumgebung. Anschließend geben Sie den Befehl "type >prt: Ergänzung.txt" ein. Die Handbuchergänzung wird nun gedruckt. 4.2 Anfertigen von Arbeitskopien ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Bevor Sie mit "Steuer Profi 91" arbeiten, sollten Sie mindestens eine Arbeitskopie des Programms anfertigen. Sie können dann das Original sicher aufbewahren und nur noch mit der Kopie arbeiten. Zum Kopieren verwenden Sie bitte ein beliebiges Kopierprogramm oder den System-Befehl Diskcopy (genaueres entnehmen Sie bitte den Handbüchern zu Ihrem Commodore Amiga). 4.3 Programmstart ~~~~~~~~~~~~~ Der einfachste Weg, um "Steuer Profi 91" zu starten, ist der, von der Programmdiskette bzw. der Arbeitskopie zu booten. Dazu legen Sie nach dem Einschalten des Computers die Diskette in Ihr internes Diskettenlaufwerk (Besitzer eines Amiga 1000 müssen zunächst die Kickstart-Diskette einlegen). Der Computer zeigt nach kurzer Zeit eine gewöhnliche Workbench. Klicken Sie nun das Symbol Steuersoft zweimal an, im jetzt eröffneten Fenster erscheint (unter anderem) das Icon von "Steuer Profi 91". Wenn Sie dieses zweimal anklicken, starten Sie damit das Programm. Ein paar Augenblicke später öffnet sich der Hauptbildschirm. Befinden Sie sich bereits in einer Workbench-/Shell-Umgebung, können Sie das Programm selbstverständlich auch von dort starten. Legen Sie die Programmdiskette in ein Laufwerk. Von der Workbench starten Sie "Steuer Profi 91" mit dem Doppelklick, von der Shell mit der Eingabe von "Steuersoft:Steuer Profi 91" (in Anführungszeichen). 4.4 Installation auf der Festplatte ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ohne Schwierigkeiten können Sie das Programm auf der Festplatte installieren. Erstellen Sie sich ein Verzeichnis (z.B. mit "makedir" von der Shell oder durch kopieren des Empty-Ordners von der Workbench) das den Namen "Steuersoft" tragen sollte. Kopieren Sie die Files "Steuersoft:Steuer Profi 91" und "Steuersoft:Steuer Profi 91.info" in dieses Verzeichnis (mit dem Befehl "copy" von der Shell) oder verschieben Sie das Icon des Programms über die Workbench in Ihr Festplatten-Verzeichnis. Nun können Sie das Programm von der Festplatte starten. 4.5 Einstellen des Druckers ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Zum Arbeiten mit dem Programm ist es notwendig, daß Sie den für Ihren Drucker passenden Druckertreiber verwenden. Einige Systemdruckertreiber sind dem Programm beigefügt, sie können über Preferences eingestellt werden. Ist kein zu Ihrem Drucker passender Treiber darunter, kopieren Sie den von Ihnen gewöhnlich verwendeten auf Ihre Arbeitskopie, und zwar in das Unterverzeichnis Steuersoft:devs/printers. Anschließend stellen Sie diesen Drucker über die Preferences der Programmdiskette ein, und zwar im Bildschirm "Printer". Speichern Sie dann diese Preferences-Konfiguration. 5) Bedienung des Programms ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Direkt nach dem Programmstart erscheint der Hauptbildschirm. Hier befinden sich einige Status-Informationen. Alle wichtigen Aktionen zur Bedienung von "Steuer Profi 91" lassen sich über die Menüleiste aufrufen. Das Menü ist in fünf Bereiche eingeteilt: [Projekt], [Einstellungen], [Eingabe], [Ausgabe], [Tabellen]. Einige Aktionen lassen sich auch über Tastenkombinationen aufrufen, die Sie im Men erkennen können. Die Bereiche mit den Unterpunkten werden im folgenden erläutert. Projekt-Laden Es erscheint ein Fenster, von dem aus Sie den Namen der Datei einstellen können, die Sie laden wollen. Geladen werden alle Dateien, die Sie vorher unter dem Menüpunkt [Speichern] auf Diskette, Festplatte oder sonstigem Speichermedium gespeichert haben. Um einen schnelleren Programmeinstieg zu ermöglichen, befinden sich Beispiele auf der Programmdiskette. Daten früherer Versionen (ausschließlich 1.0) werden soweit möglich ebenfalls geladen. Projekt-Speichern Mit diesem Menüpunkt können Sie alle augenblicklich eingegebenen Daten abspeichern. In einem extra eröffneten Fenster können Sie den Dateinamen angeben. Auch die Voreinstellungen werden mit abgespeichert. Projekt-Neu Dieser Punkt löscht alle Daten, damit Sie einen neuen Steuerfall eingeben können. Projekt-Info Informiert Sie über Autor und Version des Programms. Projekt-Hilfe Diesen Punkt können Sie an- und abschalten. Ist er aktiviert, erscheint zu einigen hilfsbedürftigen Fragen im Menübereich [Eingabe] eine kleine Hilfestellung, ein Steuertip oder ein Verweis auf die Anleitung. Projekt-Ende Mit diesem Menüpunkt beenden Sie das Programm. Einstellungen-pers. Daten Bei Wahl dieses Menüpunktes erscheint ein Hilfsbildschirm, auf dem Sie Voreinstellungen Ihrer persönlichen Daten vornehmen können. In den Versionen 1.0 und 1.1 des "Steuer Profi 91" war dies der Hauptbildschirm des Programms. Auf dem Bildschirm müssen Sie Einstellungen machen, anhand derer das Programm überprüft, ob Sie überhaupt nach bestimmten Gebieten gefragt werden müssen. Sind Sie nicht verheiratet, wäre es ja sinnlos, nach den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit Ihrer Ehefrau zu fragen. Jedes Kästchen erscheint ursprünglich dunkelgrau mit dunkelgrauer Schrift, was bedeutet, daß es nicht angewählt ist. Durch Anklicken eines Kästchens wird es angewählt, nochmaliges Anklicken deaktiviert den Punkt wieder. Wenn Sie z.B. ledig sind lassen Sie das entsprechenden Kästchen dunkelgrau. Bei der Kirchensteuer ändert sich der Prozentsatz (der vom Bundesland abhängig ist). Zum Verlassen der Bildschirmseite wählen Sie "OK", falls Sie die Änderungen übernehmen wollen, oder "Abbruch", falls Sie es sich noch einmal anders überlegt haben. Durch beides gelangen Sie zum Hauptmenü zurück. Im folgenden werden die Voreinstellungen einzeln erläutert: a) Verheiratet und zusammen veranlagt ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Wählen Sie diesen Punkt, wenn Sie verheiratet sind und beide zusammen veranlagt, d.h. nach der (in den meisten Fällen günstigeren) Splittingtabelle besteuert werden wollen. b) Kinder mit Wohnsitz im Inland ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Wenn Sie Kinder haben, die Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wählen Sie diesen Punkt, egal ob die Kinder auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt sind oder nicht. c) Kinder mit weiterem Kindschaftsverhältnis ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ein Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person besteht z.B., wenn die Mutter Ihres Kindes, das bei Ihnen lebt, nicht mehr mit Ihnen verheiratet ist. Dann stehen Ihr und Ihnen jeweils nur der halbe Kinderfreibetrag zu. Wählen Sie also, wenn ein solcher oder ein ähnlicher Fall bei Ihnen vorliegt, dieses Kästchen an. d) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Haben Sie Arbeitslohn bezogen? Dann wählen Sie bitte diesen Punkt. e) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Ehefrau ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hat Ihre Frau (sofern Sie verheiratet sind und zusammen veranlagt werden wollen) Arbeitslohn bezogen? Dann wählen Sie bitte diesen Punkt. f) Einkünfte aus Gewerbebetrieb ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hatten Sie (Stpfl. oder Ehefrau) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (auch als Teilhaber)? Dann wählen Sie bitte diesen Punkt. g) Einkünfte aus selbständiger Arbeit ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hatten Sie (Stpfl. oder Ehefrau) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (z.B. Freiberufler)? Dann wählen Sie bitte diesen Punkt. h) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Sind Sie (Stpfl. oder Ehefrau) land- bzw. forstwirtschaftlich tätig, so wählen Sie diesen Punkt an. i) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Bei Einkünften aus vermieteten Objekten müssen Sie diesen Punkt anwählen. Dies gilt auch, wenn Ihnen gemäß §7b EStG (Einkommensteuergesetz) für die eigengenutzte Wohnung ein Mietwert zugewiesen wurde, und Sie auch in diesem Jahr nach §7b und nicht nach §10e abschreiben wollen. k) Einkünfte aus sonstigen Bereichen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hiermit sind nicht alle Einkünfte gemeint, die sich nicht in die anderen Bereiche einordnen lassen, sondern nur die in §22 EStG aufgeführten Einkünfte. In Ihrer amtlichen Anleitung sind hierzu auf Seite 9 unten rechts ("Zeilen 30 bis 53") Beispiele aufgeführt. Hatten Sie solche Einkünfte, wählen Sie bitte diesen Punkt. Da die Anlage KSO auf jeden Fall mit abgegeben werden muß, wird auf dem Hauptbildschirm nicht mehr gesondert nach Einkünften aus Kapitalvermögen gefragt, die Fragen werden auf jeden Fall gestellt. l)-q) Außergewöhnliche Belastungen... ------------------------------- Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Verhältnisse (außergewöhnliche Belastung), so wird ihm auf Antrag ein Teil dieser Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Dieser Betrag besteht aus den außergewöhnlichen Belastungen gekürzt um die zumutbare Belastung, die vom Programm berechnet wird. Für bestimmte Sonderfälle (EStG §33a-c) gestattet der Gesetzgeber Pauschbeträge abzusetzen, die nicht um eine zumutbare Belastung gekürzt werden. Bei Vorliegen eines dieser Fälle ist dieser Punkt anzuwählen. Außergewöhnliche Belastungen werden ausführlich in den amtlichen Vordrucken Seite 6 rechts unten bis Seite 9 Mitte erklärt. l) Behinderte oder Haushaltshilfe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Sind Sie behindert oder werden Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, wählen Sie diesen Punkt an. Ebenso anzuwählen ist dieser Punkt bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder bei Heim- oder Pflegeunterbringung. m) Unterhalt für Bedürftige ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Haben Sie bedürftige Personen unterhalten, für die weder Ihnen noch einer anderen Person ein Kinderfreibetrag zusteht, so können Sie wenn Sie diesen Punkt angewählt haben, Ihre Aufwendungen geltend machen. n) Kinderbetreuungskosten ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Aufwendungen für Dienstleistungen eines zu Ihrem Haushalt gehörenden Kindes, das zu Beginn des Kalenderjahres das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das Ihnen ein Kinderfreibetrag zusteht, gelten als außergewöhnliche Belastungen. Die Aufwendungen werden um die zumutbare Belastung gekürzt. Mindestens wird ein Pauschbetrag von 480,- DM je Kind, höchstens 4000,- DM für das erste, 2000,- DM für jedes weitere Kind angerechnet. o) Pflegefälle / besondere Fälle ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Wenn Sie eine schwer pflegebedürftige Person selber pflegen, können Sie hiermit den Pflege-Pauschbetrag von 1800,- DM beantragen. Ferner werden hier auch Daten für besondere Freibeträge abgefragt (siehe amtliche Anleitung Erläuterung zu Zeile 116). p) Ausbildungsfreibetrag ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ In bestimmten Fällen werden für Ihr Kind Ausbildungskosten berücksichtigt. Denken Sie daran, daß hierzu auch die Schulausbildung zählt! Wenn Sie diesen Punkt anwählen, werden Sie nach Daten zu Ihren Kindern gefragt. q) Andere außergewöhnliche Belastungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Andere außergewöhnliche Belastungen können Sie hier geltend machen. Sie werden um die zumutbare Belastung gekürzt. r) Berlinvergünstigung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Im Rahmen der deutschen Vereinigung werden die Einkommensteuerermäßigungen und Körperschaftssteuerermäßigungen durch das Berlinförderungsgesetz bis 1995 stufenweise abgeschafft. Für 1991 gelten jedoch noch die vollen Beträge. Sollten Sie also Einkünfte aus Berlin haben, wählen Sie diesen Punkt an. s) Steuerbegünstigung FW ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Der §10e EStG (früher §7b) beschreibt die Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus (FW=Förderung von Wohneigentum). Haben Sie also eine Eigentumswohnung, die Sie selbst bewohnen, können Sie hiermit die Steuerbegünstigung beantragen. Sie müssen dann die Anlage FW ausfüllen. Schreiben Sie nach §7b ab (nur möglich, wenn die Wohnung vor dem 1.1.1987 gekauft oder gebaut wurde), tragen Sie den Mietwert bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und die Abschreibungen bei den Werbungskosten dort ein. Tragen Sie dann aber in jedem Fall den Wohnungstyp und die Daten ein! Schreiben Sie nach §10e ab (wahlweise, wenn die Wohnung vor dem 1.1.1987 gekauft oder gebaut wurde, zwangsweise wenn danach), tragen Sie die zugehörigen Daten hier ein. t) Ausländische Einkünfte ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Einkünfte aus dem Ausland die bereits besteuert wurden, können die Höhe der Einkommensteuer beeinflussen. Hatten Sie solche Einkünfte, wählen Sie diesen Punkt an. u) Vorauszahlungen ~~~~~~~~~~~~~~~ Werden Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet und müssen eventuell eine vierteljährliche Vorauszahlung leisten, wählen Sie diesen Punkt bitte an. v) Kirchensteuersatz ~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Kirchensteuer beträgt entweder 8 oder 9 Prozent der jeweiligen Einkommensteuer. Je nach Bundesland ist dieser Satz unterschiedlich. Zur Zeit gilt der Satz von 9% in den neuen Bundesländern, Berlin, Schleswig-Holstein, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen. Der Satz von 8% gilt in Hamburg, Bremen, Bayern und Baden-Würtemberg. Stellen Sie bitte hier den für Sie zutreffenden Wert ein. Haben Sie alle Voreinstellungen getroffen, wird Sie das Programm nicht mehr nach gewissen, für Ihre Verhältnisse unwichtigen Bereichen fragen. Wundern Sie sich jedoch nicht, wenn Sie bei der Abfrage z.B. nach Ihrer Kinderzahl gefragt werden, obwohl Sie bereits eingegeben haben, daß Sie keine Kinder haben. Die Voreinstellungen sind nur dazu gedacht, zu bestimmen, ob Sie nach bestimmten Daten gefragt werden müssen oder nicht. Zur Berechnung werden später nur die eingegebenen Daten verwendet (einzige Ausnahme hierbei: der Kirchensteuersatz), damit eine zufällige Veränderung auf der Hilfsseite keine Auswirkungen auf die Berechnung hat. Einstellungen-Sonstiges Steueränderungen ergeben sich jedes Jahr. Das Programm "Steuer Profi 91" wird aus diesem Grund laufend überarbeitet, um ständig auf dem neuesten Stand zu sein. Wenn sich jedoch während eines Jahres bestimmte Bemessungsgrundlagen nur im Zahlenwert ändern, ist es für Sie als Benutzer einfach möglich, diese Werte zu ändern. Z.B. ist es vorgesehen, den Kinderfreibetrag anzuheben. Dies verändert die Lohnsteuertabellen. Auf der Bildschirmseite "Einstellungen-Sonstiges" können Sie Daten dieser Art ändern und brauchen kein komplett neues Programm. Auf diesem Bildschirm können Sie außerdem das augenblickliche Ausgabegerät einstellen: Bildschirm, Drucker oder Datei. Die Ausgabe Ihrer Steuerbenachrichtigung wird dann dorthin umgelenkt. Bei Wahl von Datei müssen Sie vor jeder Ausgabe die Datei einstellen, ähnlich wie das beim Laden/Speichern geschieht. Mit diesem Menüpunkt können Sie Ihre Berechnungen an die neueste Gesetzeslage anpassen. Bei Anwahl von [Einstellungen-Sonstiges] erscheint ein Hilfsbildschirm, auf dem Sie einige Voreinstellungen treffen können. Sie wählen das Ausgabegerät durch einfaches Anklicken. Die Ausgaben der Menüpunkte [Ausgabe-Steuerdaten], [Einstellungen-Lohnsteuerklasse] sowie [Tabellen-Einkommensteuer] und [Tabellen-Lohnsteuer] werden zu diesem Ausgabegerät gelenkt. Sie haben die Wahl zwischen dem Bildschirm, einem angeschlossenen Drucker oder einer Datei, dessen Namen Sie dem Programm vor einer Ausgabe mitteilen müssen. Außerdem können Sie auf dieser Bildschirmseite angeben, ob Sie nach §10e oder §7b abschreiben (wichtig für die Berechnung von Baukindergeld). Für Personen, die die Förderung von Wohneigentum nicht in Anspruch nehmen, ist diese Einstellung ohne Bedeutung. Des weiteren können Sie auf dieser Bildschirmseite die Höhe des Kinderfreibetrages ändern. Dies hat Einfluß auf die Lohnsteuertabellen. Für 1992 wurde der Kinderfreibetrag von 3024 DM auf 4104 DM zu erhöht. Damit Sie auch auf die Lohnsteuertabellen für 1991 rückwirkend zugreifen können, brauchen Sie nur den Wert 3024 einzusetzen. Ihre Steuervorausberechnung bezieht sich auf 1991, deshalb wird hier auf jeden Fall mit 3024 DM gerechnet. Ebenfalls für 1992 wurde der Höchstabzugsbetrag zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums von 300.000 DM auf 330.000 DM erhöht (auch rückwirkend für 1991), was bedeutet, daß nunmehr 16.500 DM statt bisher 15.000 DM jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Da die Absetzungen jedoch auch anders gestaffelt werden können, ist es möglich, z.B. in einem Jahr nichts, im nächsten Jahr jedoch 30.000 DM (bzw. jetzt 33.000 DM) abzusetzen. Gleichzeitig wird das Baukindergeld von 750 DM auf 1.000 DM angehoben. Dies gilt jedoch nur für Bauvorhaben, die im Jahr 1991 fertiggestellt wurden. Wollen Sie diese Werte ändern, tragen Sie bitte die gewünschten Werte auf dieser Bildschirmseite ein, damit Ihre Vorausberechnung korrekt ist. Außerdem können Sie noch den linken Druckrand für den Formulardruck ändern (bei den meisten Druckern trifft der Standardwert '7' zu). Zum Verlassen der Bildschirmseite wählen Sie "OK", falls Sie die Änderungen übernehmen wollen, oder "Abbruch", falls Sie es sich noch einmal anders überlegt haben. Durch beides gelangen Sie zum Hauptmenü zurück. Einstellungen-Lohnsteuerklasse Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer, so können sie zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV wählen. Als Faustregel gilt: Bei etwa gleichem Gehalt ist die Kombination IV/IV günstiger. Unterscheiden sich die Verdienste, so ist die Kombination III/V angebracht (III für den höher Verdienenden). Bei einer Verteilung von 60% zu 40% ist diese Kombination optimal. Für die Änderung ist nicht das Finanzamt sondern die Gemeinde zuständig. Um die Wahl optimal zu treffen, können Sie unter diesem Menüpunkt einige Eingaben machen, nach denen das Programm Ihre Lohnsteuer für die beiden Klassenkombinationen berechnet. Sie können dann die Kombination wählen, bei der Sie den geringeren Betrag zahlen müssen. Machen Sie sich jedoch klar, daß Ihre Steuerschuld gleich bleibt. Wenn Ihre Lohnsteuer sinkt, erhalten Sie nach Ablauf des Jahres auch weniger durch den Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Ihre monatliche Lohnsteuer liegt also nur näher an Ihrer auf die Monate verteilten tatsächlichen Jahreseinkommensteuerschuld. Nachdem Sie Ihren Monatslohn bzw. Ihr Monatsgehalt angegeben haben, teilen Sie dem Programm bitte mit, ob Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit sind (in den meisten Fällen nicht). Weiterhin fragt das Programm nach Tariffreibetrag, Jahresfreibetrag und Kinderfreibeträgen. Im Anschluß gibt das Programm Ihnen aus, ob Sie günstiger die Kombination der Lohnsteuerklassen III/V oder IV/IV wählen sollten. Eingabe-Alle Daten Bei Anwahl dieses Menüpunktes werden Sie nach allen für Sie wichtigen Eingabedaten gefragt. Die Abfrage erfolgt Bildschirm für Bildschirm, jeweils als zusammengehöriger Fragen-Abschnitt. Die Eingabe erfolgt mit der Tastatur. Mit der Return-Taste beenden Sie die Eingabe einer Frage, und der Cursor erscheint automatisch bei der nächsten Frage. Nach Eingabe der letzten Frage wird die nächste Seite eröffnet, ein neuer Satz Fragen erscheint. Nach der letzten Seite erscheint automatisch der Hauptbildschirm. Drücken der Taste "Pfeil nach unten" hat denselben Effekt wie die Return-Taste. Die Taste "Pfeil nach oben" bewegt den Cursor eine Frage höher. Drücken Sie im ersten Fragekästchen diese Taste, hat das keinen Effekt. Mit dem Mauspfeil können Sie auch durch Anklicken zu einer beliebigen Frage einer Seite springen. Auf jeder Seite befinden sich in der rechten unteren Ecke drei kleine Symbole, die denen auf einem Cassettenrecorder ähneln: Ein nach links zeigendes Dreieck, ein Quadrat und ein nach rechts zeigendes Dreieck. Klicken Sie das nach links zeigende Dreieck an, springt das Programm auf die vorherige Abfrageseite. Bei der ersten Abfrageseite springt das Programm nicht zurück. Klicken Sie das Quadrat an, beenden Sie damit die Eingabe und gelangen zurück zum Hauptbildschirm. Klicken Sie das nach rechts zeigende Dreieck an, springt das Programm auf die nächste Abfrageseite. Bei der letzten Abfrageseite wird die Eingabe beendet, und Sie gelangen zurück zum Hauptbildschirm. Machen Sie eine unsinnige Eingabe, z.B. ein Datum wie den 410189, erscheint eine Fehlermeldung. Sie müssen nun das Feld "Weiter" neben der Meldung anklicken. Anschließend befinden Sie sich wieder bei der Frage mit der fehlerhaften Eingabe. Ohne diese Eingabe zu korrigieren können Sie die Seite nicht verlassen, d.h. eine formal fehlerhafte Eingabe ist weitestgehend ausgeschlossen. Das Programm arbeitet derzeit mit fünf Eingabefeld-Formaten: a) Alphanumerisch - Hier sind alle Zeichen erlaubt b) Zahl - Für DM und Pfennig-Beträge. Das Programm akzeptiert Komma und Punkt, also gilt z.B.: 300,10 sowie 300.10. c) Datum - Das Format TTMMJJ muß eingehalten werden, z.B.: 010156 entspricht 1.1.1956 d) Ganzzahl - Hier dürfen nur ganze Zahlenwerte eingegeben werden. e) Ja/Nein - Gültig sind j/J und n/N sowie ja/Ja/JA und nein/Nein/NEIN Machen Sie in einem Feld keine Angaben oder geben (bei Zahlen) 0 ein, so druckt das Programm in den Bögen an entsprechender Stelle nichts. Gleiches gilt, wenn Sie eine ungültige Eingabe machen, z.B. einen von den Vorgaben abweichenden Familienstand. Das können Sie ausnutzen, wenn Sie an bestimmten Stellen Daten von Hand eintragen möchten. Haben Sie den Menüpunkt [Projekt-Hilfe] eingeschaltet, erscheint zu einigen Fragen ein kleiner Hinweis auf dem Bildschirm. Ist der Punkt Hilfe ausgeschaltet, aber Sie wollen dennoch zu der augenblicklichen Frage eine Hilfestellung erhalten, drücken Sie einfach die Help-Taste. Ist zu der Frage eine Hilfe vorhanden, erscheint diese, als wenn Sie im Menü den Punkt [Hilfe] aktiviert hätten. Auf den Bildschirmfrageseiten zur Berlinvergünstigung können Sie die entsprechenden Werte aus Ihren vorherigen Eingaben mit der Taste 'F1' übernehmen, z.B. wenn sämtliche Einnahmen aus Gewerbebetrieb aus Berlin stammten. Eingabe-Einzelbereiche Um einzelne Eingaben zu verändern, können Sie einzelne Fragenbereiche gezielt anwählen. Hierzu erscheint ein Bildschirm mit Auswahlmöglichkeiten, in welchem Bereich Sie Eingaben ändern wollen. Wenn Sie den Bereich angeklickt haben, erscheint der erste Fragebildschirm. Auf ihm können Sie nun, wie unter "Eingabe-Alle Daten", die Daten ändern. Die Bereiche sind: a) Persönliche Daten ~~~~~~~~~~~~~~~~~ Daten wie Namen, Alter, Anschrift etc. b) Kinder mit Wohnsitz im Inland ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Angaben zu Ihren Kindern. Aus technischen Gründen werden hier auch die Fragebildschirme "Einkünfte im Kalenderjahr 1991" sowie "Sonstige Angaben" abgefragt. Wenn Sie diese Angaben ändern wollen, wählen Sie also diesen Punkt an. c) Sonderausgaben ~~~~~~~~~~~~~~ Aufwendungen der Lebensführung, sowohl beschränkt als auch unbeschränkt abziehbar d) Außergewöhnliche Belastungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Definiert wie unter "Hauptbildschirm" e) Einkünfte aus... ~~~~~~~~~~~~~~~~ allen 7 Einkunftsarten - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - selbständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit (des Steuerpflichtigen) - nichtselbständige Arbeit der Ehefrau (wegen großen Umfangs einzeln aufgeführt) - Kapitalvermögen - Vermietung und Verpachtung - sonstigen Bereichen f) Sonderpunkte definiert wie unter "Hauptbildschirm" ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - Steuerbegünstigung FW - Berlinvergünstigung - Vorauszahlungen - ausländische Einkünfte Ausgabe-Steuerdaten Auf dem Bildschirm wird eine Steuervorausberechnung ausgegeben, dem Sie alle wichtigen Beträge entnehmen können, z.B. Ihr zu versteuerndes Einkommen, Ihre Jahreseinkommensteuer, Ihren Erstattungsbetrag usw. Die Berechnung enthält Erklärungen, die Ihnen sicherlich helfen werden, das Entstehen der Beträge zu verstehen. Das Ausgabegerät wird auf dem Bildschirm [Einstellungen-Sonstiges] eingestellt. Bei Ausgabe auf dem Bildschirm können Sie mit den Tasten 1,2,3,7,8,9 vom numerischen Zahlenblock den Text hin- und herbewegen. 1 springt zum Textende, 7 zum Textanfang, 2 eine Zeile abwärts, 8 eine Zeile aufwärts, 3 eine Seite abwärts, 9 eine Seite aufwärts. Die Space-Taste und die Taste "q" beenden die Textanzeige. Ausgabe-Formulardruck-Justierung "Steuer Profi 91" bedruckt natürlich auch die amtlichen Formulare. Damit der Ausdruck in die Steuerformulare an der richtigen Stelle erscheint, muß das Papier exakt justiert sein. Auf dem Bildschirm erscheint die Aufforderung, ein Blatt Papier der Größe DIN A4 wie gewohnt in den Drucker einzuspannen. Dieses weiße Blatt Papier wird dann zur Probe bedruckt, um den Abstand des obersten Zeichens festzustellen. Wenn Sie aus irgendeinem Grund keinen Probedruck machen wollen, klicken Sie das "Abbruch"-Feld an, ansonsten wählen Sie "Weiter". Anschließend wird das Papier mit einem Strich bedruckt. Spannen Sie nun das Papier aus und messen Sie, wie weit der Strich vom oberen Rand des Papiers entfernt ist. Geben Sie diesen Wert (in cm) ein und klicken Sie "Weiter" an. Ist der Wert größer als 2.54 cm, wiederholen Sie den Vorgang, aber drehen Sie nach dem Einspannen des Papiers das Blatt um einen festen Wert zurück, so daß der Abstand kleiner als 2.54 cm wird. So müssen Sie dann auch beim Einspannen der Bögen verfahren. Ausgabe-Formulardruck-Druck Durch die Justierung wird der richtige Druck in die Bögen gewährleistet. Dadurch, daß die oberste Zeile in weniger als 2.54 cm Entfernung von der Blattkante entfernt ist, kann auf den Bögen fast alles bedruckt werden. Wenn die Entfernung auch noch weniger als 1.54 cm beträgt, kann auch die oberste Zeile der Bögen bedruckt werden. Ist Ihr Drucker mit einem Papierende-Sensor ausgestattet, müssen Sie folgendes beachten: Beim Bedrucken der unteren Zeilen kann der Drucker das Papierende registrieren und somit den Druckvorgang abbrechen. Deaktivieren Sie dann (z.B. per DIP-Schalter) den Papierende-Sensor. Ist dies nicht möglich, können Sie sich mit einem Trick behelfen: Besorgen Sie sich in einem Schreibwarenladen selbsthaftende Notizetiketten. Der Klebefilm dieser Etiketten verletzt normalerweise das Papier der Bögen nicht (ausprobieren!). Kleben Sie Etiketten an den unteren Rand der Bögen (so, daß keine zu bedruckenden Stellen verdeckt werden) und machen Sie diese nach dem Druck wieder ab. So wird das Papier für den Drucker "länger", der Papierende-Sensor wird "überlistet". Bei der Auswahl des Menüpunktes [Formulardruck-Druck] erscheint ein Auswahlschirm, bei dem Sie mit einem Mausklick die zu druckende Seite auswählen können, nämlich vom Mantelbogen die Seiten 1 bis 4, von der Anlage KSO die Seiten 1 und 2 und von der Anlage N die Seiten 1 und 2 für den Steuerpflichtigen (S) und die Ehefrau (E). Füllen Sie von Hand bitte folgende Zeilen aus: Die Zeilen 24-27 auf dem Mantelbogen (Unterschrift, bei Ehegatten von beiden), sowie die Zeilen 28 und 29 (Unterschrift). Weiteres entnehmen Sie bitte der Ergänzung. Vorsichtshalber sollten Sie den Druck einmal ausprobieren. Ein zweiter Ausdruck für Ihre Akten ist zu empfehlen. Ein Wort zum Druck: Ein Drucker kann immer nur so genau drucken, wie das Papier eingespannt ist. Doch gerade dieses Einspannen ist nicht leicht. Ein Verschieben um nur einen Millimeter kann große Auswirkungen haben. Ist das Papier schief eingespannt, kann der Drucker die zu bedruckenden Stellen nicht treffen. Bei sorgfältig eingespanntem Papier sollte das Ergebnis optimal sein. Gewöhnlich können Sie die folgenden Fehler korrigieren: a) Druck erscheint viel zu hoch oder zu tief: Papier nicht oder schlecht justiert. Rufen Sie den Menüpunkt [Formulardurck-Justieren] auf und verfahren Sie entsprechend. b) Druck erscheint geringfügig zu hoch oder zu tief: Verschieben Sie nach dem Einspannen aber vor dem Starten des Druckvorgangs das Papier per Hand um einen kleinen Betrag mit der Handwalze. c) Druck erscheint viel zu weit rechts oder links: Wahrscheinlich ist das Papier völlig falsch eingespannt d) Druck erscheint geringfügig zu weit rechts oder links: Beim nächsten Einspannen eines Bogens sollten Sie das Papier ein wenig weiter links oder rechts einspannen. e) Druck ist links (oder rechts) in richtiger Höhe, rechts (bzw. links) aber zu niedrig/hoch und überschreibt so die Linien. In diesem Fall ist das Papier schief eingespannt. Achten Sie beim nächsten Mal auf gerades Einspannen. Mit diesen Hilfen ist mit etwas Geduld ein optimales Ergebnis zu erzielen. Tabellen-Einkommensteuer Dieser Menüpunkt ermöglicht es Ihnen, zu einem zu versteuernden Einkommen die entsprechende Steuer zu erfahren. Das Programm fragt nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens und gibt eine kleine Steuertabelle aus. Das Ausgabegerät wird entsprechend der Ausgabe der Steuervorausberechnung eingestellt. Tabellen-Lohnsteuer Analog zu Ausgabe einer Einkommensteuertabelle gibt Ihnen "Steuer Profi 91" auch eine Lohnsteuertabelle aus. Sie werden zunächst zur Eingabe Ihres Lohnes oder Ihres Gehaltes aufgefordert. Danach müssen Sie die Anzahl Ihrer Kinderfreibeträge (wie auf der Lohnsteuerkarte, also z.B. 1,5) eingeben. Der Zeitraum kann sein: 't'-Tag, 'w'- Woche, 'm'-Monat, 'j'-Jahr. In den neuen Bundesländern ist ein Tariffreibetrag durch 'ja' zu bestätigen. Erhalten Sie einen sonstigen Jahresfreibetrag (auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt), so tragen Sie diesen hier ein. Im Anschluß an diese Angaben gibt das Programm eine kleine Lohnsteuertabelle für die entsprechenden Klassen aus: Ohne Kinderfreibetrag sind die Klassen I und IV identisch, Klasse II existiert nicht. Für die Klassen V und VI spielen die Kinderfreibeträge keine Rolle. Darum werden bei 0 Kinderfreibeträgen die Klassen I/IV, III, V und VI, bei 0.5 oder mehr Kinderfreibeträgen die Klassen I, II, III und IV ausgegeben. Die allgemeine Lohnsteuertabelle gilt für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die besondere Lohnsteuertabelle für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. 6) Hilfen zur Eingabe der Steuerdaten ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Bei den meisten Fragen von "Steuer Profi 91" benötigen Sie sicherlich keine Hilfe, da die Fragestellungen eindeutig sind. Dennoch sind an manchen Stellen Tips angebracht oder Erklärungen notwendig. Außerdem erfahren Sie hier, wie Sie in vielen Bereichen Steuern sparen können. Die Fragen sind im Programm weitgehend in der gleichen Reihenfolge aufgeführt wie in den amtlichen Bögen und werden auch in dieser Reihenfolge erklärt. Deshalb können Sie meist auch die Hilfestellung aus der Anleitung zu den Vordrucken zu Rate ziehen. Sie sollten von dieser Möglichkeit zu Ihrem eigenen Vorteil Gebrauch machen. Jede Seite der amtlichen Bögen wird in einem Kapitel behandelt, davon wird jede Bildschirm-Frageseite zusätzlich in einem Unterpunkt erläutert. 6.1 Mantelbogen Seite 1 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Auf der Seite 1 des Mantelbogens befinden sich die Fragen zu Ihren persönlichen Daten. Diese Fragen werden auf drei Bildschirmseiten abgefragt (vergessen Sie nicht, daß, je nachdem wie Sie Ihre persönlichen Voreinstellungen getroffen haben, manche Frage-Bildschirmseiten gar nicht angezeigt werden). a) Allgemeine Angaben der steuerpflichtigen Person ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Heutiges Datum: dieses Datum wird beim Ausdruck ausgegeben. Bisheriges FA: das bisherige Finanzamt sollten Sie nur bei Wohnsitzwechsel angeben. Sparzulage: Wenn Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage stellen wollen, geben Sie hier bitte ja ein. Zum gesonderten Antrag lesen Sie bitte die Anleitung zu den Bögen. Religion: Übernehmen Sie die Abkürzung von Ihrer Lohnsteuerkarte. Üblich sind z.Zt. ev für evangelisch, rk für römisch-katholisch und ak für altkatholisch. Wenn Sie bei diesem Feld nichts eingeben, nimmt das Programm an, daß Sie keiner Religion angehören. Tel.: Die Nummer, unter der Sie tagsüber für telefonische Rückfragen seitens des Finanzamtes erreichbar sind. Wohnsitz im Beitrittsgebiet: Ab 1991 errechnen die Finanzämter auch die Steuer der Steuerpflichtigen im Beitrittsgebiet. Um den Tariffreibetrag wegen Wohnsitz oder Beschäftigung im Beitrittsgebiet zu erhalten, müssen Sie hier die Zeiten eingeben, zu denen Sie Ihren ausschließlichen oder Ihren überwiegenden Wohnsitz im Beitrittsgebiet hatten. Familienstand: Hier akzeptiert das Programm die in Klammern stehenden Abkürzungen: verheiratet(v), verwitwet(w), geschieden(g), dauernd getrennt(d) und ledig(l). Leben Ehegatten dauernd getrennt darf die günstigere Splittingtabelle nicht angewandt werden. Leben die Ehegatten zwar räumlich getrennt, ist dies jedoch zwingend (Krankenhausaufenthalt, Haft), so leben sie steuerrechtlich nicht dauernd getrennt. Wenn Sie nach dem 1.1.1991 geschieden worden sind, tragen Sie bitte im Mantelbogen von Hand das Datum nach, seit dem Sie dauernd getrennt gelebt haben. Ähnliches gilt, wenn Sie in diesem oder im letzten Kalenderjahr verwitwet sind, aber in diesem Jahr wieder geheiratet haben. Geben Sie in diesem Fall verwitwet(w) ein, um das eventuell (ausprobieren!) günstigere Witwensplitting zu bekommen. Tragen Sie dann von Hand nach, seit wann Sie wieder verheiratet sind, und beantragen Sie (wenn dies günstiger ist) die besondere Veranlagung. Die besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung kann günstiger sein, wenn ein Arbeitnehmer Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag oder das Witwensplitting hatte. Bei getrennter und besonderer Veranlagung muß für jeden Ehegatten eine Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden. Zur Erinnerung: Wählen Sie die besondere Veranlagung, weil einem Ehegatten das Witwensplitting zusteht, geben Sie im Programm als Familienstand verwitwet an, und tragen Sie die anderen Angaben von Hand nach! b) Allgemeine Angaben der Ehefrau ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Angaben dieser Seite ähneln denen der Vorseite. Die unteren drei Angaben brauchen Sie jedoch nur zu machen, wenn Sie von denen des Ehemanns abweichen. Die Angaben müssen in jedem Falle gemacht werden, da z.B. die Splittingtabelle nur angewandt werden darf, wenn die Ehefrau Ihren Wohnsitz im Inland hat. Veranlagung: das Programm akzeptiert zusammen(z), getrennt(g) und besonders(b). "Besonders" meint die Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung. Wenn Sie als Familienstand verheiratet angegeben haben, aber keine Veranlagungsform angeben, kann das Programm keine Vorausberechnung anstellen. Gütergemeinschaft: Haben Sie Gütergemeinschaft vereinbart (also ja angegeben), so zählt ein Arbeitslohn aus einem Gewerbebetrieb, der beiden Eheleuten gemeinsam gehört (Gesamtgut) als Gewinnanteil, kann also nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. c) Allgemeine Angaben ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Auf dieser Bildschirmseite müssen Sie noch weitere Angaben machen. Kinderzahl: geben Sie hier bitte die Gesamtzahl Ihrer Kinder (leibliche/Adoptivkinder und Pflegekinder) ein, für die Sie einen Kinderfreibetrag erhalten. Davon mit halbem Kinderfreibetrag, wohnhaft bei Ihnen: diese Zahl meint Kinder, für die Sie oder Ihre Ehefrau nur den halben Kinderfreibetrag geltend machen können, da noch zu anderen Personen ein Kindschaftsverhältnis besteht, und die bei Ihnen zu Hause wohnen. Davon mit halbem Kinderfreibetrag, wohnhaft beim anderen Elternteil: diese Zahl meint Kinder, für die Sie oder Ihre Ehefrau nur den halben Kinderfreibetrag geltend machen können, da noch zu anderen Personen ein Kindschaftverhältnis besteht, und die beim anderen Elternteil wohnen. Bankkonto: gefragt ist die Nummer des Bankkontos, Postgirokontos, Sparbuchs oder Postsparbuchs, auf das eine Steuerrückzahlung überwiesen werden kann. Kontoinhaber = Stpfl.? wenn Sie nicht der Kontoinhaber sind, so geben Sie hier nein und dahinter seinen Namen an. Gewöhnlich müssen Sie hier "ja" eintragen! Soll der Steuerbescheid nicht Ihnen zugesandt werden, machen Sie in den folgenden Zeilen die entsprechenden Angaben. 6.2 Mantelbogen Seite 2 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ a) Angaben zu Kindern mit Wohnsitz im Inland ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hier können Sie von bis zu vier Kindern die Daten eingeben. Haben Sie mehr als vier Kinder, können Sie die zusätzlichen Daten als formlose Anlage Ihrer Steuererklärung beilegen. Kinderfreibeträge gibt es nur für Kinder, die 1991 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten, nur diese sind hier einzutragen. Für Kinder im Ausland können Unterhaltsaufwendungen ggf. als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Übrigens: Einkünfte der Kinder werden nicht den Eltern zugerechnet. Es ist daher sinnvoll, z.B. Kapitalerträge mit steuerlicher Wirkung auf Kinder zu übertragen, sofern diese wegen der Grundfreibeträge und der Progression keine oder sehr geringe Steuern zahlen. Kindschaftsverhältnis: Ist das Kind ein leibliches oder Adoptivkind geben Sie bitte "a" ein, ansonsten "p" für Pflegekind, sowie die aufgewandten Pflegegelder. b) Angaben zur Ausbildung von Kindern ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hier können Sie für die gerade eingegebenen Kinder Angaben zu deren Ausbildung machen. Unten sind nochmals die Namen der Kinder mit den zugehörigen Nummern aufgeführt. Ausbildung: Geben Sie hier den oder die Kennbuchstaben (z.B. a+c) ein. Die Bedeutung der Kennbuchstaben: a - in Berufsausbildung (Schule, Studium, Lehre etc.) b - keine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz c - Grundwehrdienst, Zivildienst, befreiender Dienst d - freiwilliges soziales Jahr e - Behinderung Zeitraum: z.B. "Januar-Juli" c) Kindschaftsverhätnis zu weiteren Personen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Erloschen: Geben Sie "ja" an, wenn das Kindschaftsverhältnis vor dem 1.1.91 durch Tod des anderen Elternteils erloschen ist. Sonst geben Sie unter "Person" Namen und Anschrift der Person an. Bei leiblichen Eltern eines Pflegekinds geben Sie die Höhe der Unterhaltsverpflichtung und den geleisteten Unterhalt an. d) Kinderfreibetrag und Wohnungsmeldung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Fragen dieser Bildschirmseite beziehen sich nur auf Kinder mit Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen. Wenn Sie den vollen Kinderfreibetrag beantragen, geben Sie den Grund an: (u): der andere Elternteil hat seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt. (a): der andere Elternteil lebte im Ausland (k): der andere Elternteil hat der Übertragung laut Anlage K zugestimmt. Haben hingegen Sie der Übertragung Ihres Kinderfreibetrages zugestimmt, geben Sie unter "eigene Übertragung" ja an. Geben Sie darunter an, wo die Kinder am 1.1.1991 oder erstmals 1991 mit Wohnung gemeldet waren: War dies bei dem Steuerpflichtigen oder dem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, geben Sie hier "ja" an, ansonsten tragen Sie danach die Person und Adresse ein. Auch beides kann zutreffen - die Kinder wohnten teilweise bei Ihnen und teilweise woanders. Bei Kindern, die beiden Elternteilen zugeordnet sind, können Sie entweder die Zuordnung der Kinder beantragen oder der Zuordnung zum Vater zustimmen. e) Einkünfte im Kalenderjahr 1991 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Diese Fragen bedürfen keiner näheren Erläuterung. f) Sonstige Angaben ~~~~~~~~~~~~~~~~ Steuerbegünstigung FW: Steht Ihnen eine Steuerbegünstigung zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums zu, dessen Nutzungswert nicht besteuert wird, so geben Sie ja und die Anzahl an (Ehegatten bis zu zwei) und füllen Sie die Anlage FW aus. Einkommensersatzleistungen: Hier hinein gehören die Einkommensersatzleistungen, die zwar steuerfrei sind, aber in den "Progressionsvorbehalt" fallen, und nicht in der Anlage N einzutragen sind, z.B.: Krankengeld und Mutterschaftsgeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung für Gewerbetreibende, Selbständige oder Landwirte. Was bedeutet nun Progressionsvorbehalt? Das läßt sich am besten an einem Beispiel erklären: Nehmen wir an, jemand hat 100.000 DM "gewöhnliche" Einkünfte und 20.000 DM Lohnersatzleistungen, die unter den Progressionsvorbehalt fallen. Für die Summe, nämlich 120.000 DM, müßte er laut Grundtabelle (für Ledige) 40.751 DM tarifliche Einkommensteuer zahlen. Dies entspricht 33.963 Prozent. Er zahlt jedoch nun 33.963 Prozent nur auf 100.000 DM, also 33.963 DM. Das ist zwar weniger als 40.751 DM (das ist ja auch der Zweck: steuerfreies Einkommen), aber immer noch mehr als 30.743 DM, die auf 100.000 DM Einkommen laut Grundtabelle zu zahlen wären. Unter den Progressionsvorbehalt fallen nämlich auch das Kurzarbeitergeld, das Schlechtwettergeld und das Überbrückungsgeld nach §55 AFG. Durch die Progressionsberechnung soll verhindert werden, daß die Empfänger nahezu dasselbe Nettoeinkommen erzielen wie im Falle Ihrer Vollbeschäftigung und damit wesentlich mehr erhielten als die im AFG vorgesehenen Prozentsätze. Die weiteren Fragen dieser Seite füllen Sie bitte wie in den Vordrucken aus. 6.3 Mantelbogen Seite 3 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ a) Sonderausgaben ~~~~~~~~~~~~~~ Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden. Sonderausgaben von Ehegatten werden einheitlich berücksichtigt, brauchen deshalb nicht getrennt angegeben werden. Sonderausgaben teilen sich auf in beschränkt abziehbare und unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben. Sonderausgaben sind in dem Jahr absetzbar, in dem sie geleistet wurden. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben können auch bis zu 10 Tage nach Ablauf des Jahres im Vorhergehenden angerechnet werden, z.B. Versicherungsbeiträge, die am 5.1. für den Dezember des Vorjahres abgebucht werden. Bei der Berechnung der Vorsorgeaufwendungen ist es wichtig, ob Sie bestimmten Personenkreisen angehören. Sowohl der Steuerpflichtige als auch die Ehefrau kann keinem, einem oder beiden Personenkreisen angehören. Überprüfen Sie selbst: Gehören Sie zum Personenkreis 1 (ja oder nein)? Gehören Sie zum Personenkreis 2 (ja oder nein)? Personenkreis 1: Steuerpflichtige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung o.ä. pflichtversichert sind und Zuschüsse zu den Beiträgen erhalten (ausgenommen landwirtschaftliche Alterskasse), Steuerpflichtige, denen nach dem Ausscheiden aus ihrer Beschäftigung eine lebenslängliche Versorgung o.ä. zusteht (z.B. Beamte), Steuerpflichtige, denen aufgrund ihres Berufes eine Altersversorgung zumindest teilweise ohne eigene Beiträge zusteht, sowie Steuerpflichtige, bei denen der Arbeitgeber Aufwendungen für die Alterssicherung im Sinne des §3 Nr. 62 Sätze 2 bis 4 leistet. Personenkreis 2: Steuerpflichtige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung o.ä. pflichtversichert sind und Zuschüsse zu den Beiträgen erhalten (ausgenommen landwirtschaftliche Krankenkasse), Steuerpflichtige, denen Beihilfe in Krankheitsfällen zusteht, weil sie als Beamte, im öffentlichen Dienst o.ä. tätig sind, sowie Steuerpflichtige, die einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen haben. Aus diesen Definitionen ergeben sich die folgenden üblichen Zugehörigkeiten: Personenkreise 1 (RV) 2 (KV) Arbeitnehmer, der in Renten- und ja ja Krankenversicherung pflichtversichert ist oder als freiwillig Krankenversicherter Arbeitgeberzuschüsse erhält: Beamter: ja ja Selbständiger: ja nein Landwirt, pflichtversichert in nein nein landwirtschaftlichen Kassen: Rentner: nein nein b) Sonderausgaben ~~~~~~~~~~~~~~ Zunächst werden die Fragen bezüglich Ihrer Vorsorgeaufwendungen gestellt. Aus Ihren Daten wird zum einen eine Pauschale, zum anderen ein Höchstbetrag berechnet. Der höhere beider Beträge wird abgezogen. Da zuletzt immer nur das Finanzamt entscheidet, und die Berechnung nicht gerade einfach zu nennen ist, sollten sie die folgenden Angaben auf jeden Fall machen, auch wenn "Steuer Profi 91" Ihnen schon jetzt sagt, ob die Pauschale oder der Höchstbetrag berücksichtigt wird. Schließlich kann es ja sein, daß gewisse Beträge vom Finanzamt nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag: Hier können Sie den Arbeitnehmeranteil der Beiträge zur gesetzlichen Sozialverischerung geltend machen. Sind Sie hiervon befreit, geben Sie bitte Ihre Aufwendungen für die befreiende Lebensversicherung, für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder für eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung Ihrer Berufsgruppe an, gekürzt um etwaige steuerfreie Zuschüsse Ihres Arbeitgebers, sowie Beitragsrückzahlungen und ausgezahlte Gewinnanteile. Im allgemeinen ist der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag überigens der Lohnsteuerkarte zu entnehmen. Freiwillige Höherversicherung: Anzugeben sind Beiträge zur freiwilligen Angestelltenversicherung, Rentenversicherung und Höherversicherung. Krankenversicherung: Hierunter fallen Beträge für eine freiwillige Krankenversicherung einschließlich der Krankenhaustagegeld- und der Krankentagegeldversicherung. Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers und Rückerstattungen der Krankenkasse sind abzuziehen. Unfallversicherung: Wenn die private Unfallversicherung nicht nur Berufsrisiken abdeckt, gehört sie zu den Vorsorgeaufwendungen und ist hier einzutragen, ansonsten bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Lebensversicherung: Geben Sie hier Beiträge zu Lebensversicherungen, Ausbildungs-, Aussteuerversicherungen und Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr an, außerdem Beiträge zu Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Versorgungs- und Pensionskassen. Zu berücksichtigen sind auch die Ausfertigungsgebühr und die Versicherungssteuer. Haftpflichtversicherung: Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen (auch Kfz-Haftpflicht) sind in vollem Umfang als Vorsorgeaufwendungen anzusetzen, nicht hingegen Kasko-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen. Die Beitragszahlungen sind um den Schadensfreiheitsrabatt zu kürzen. Eine Beitragsrückvergütung ist abzuziehen. Wohnungsbauprämie: Ihre Bausparbeiträge können Sie entweder als Sonderausgaben abziehen oder nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz veranschlagen. Geben Sie hier an, ob Sie eine solche Prämie für sich und Ihre nach dem 1.1.1974 geborenen Kinder beanspruchen. Bausparbeiträge: Wollen Sie Ihre Bausparbeiträge als Sonderausgaben abziehen, geben Sie hier die Höhe, das Institut, die Vertagsnummer und den Vertragsbeginn an. Tragen Sie hier bitte keine Vermögenswirksamen Leistungen ein, genausowenig Bausparbeiträge der vor dem 1.1.1974 geborenen Kinder. c) Sonderausgaben ~~~~~~~~~~~~~~ Die auf den anderen beiden Seiten folgenden Fragen beziehen sich auf die unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. Diese Sonderausgaben sind erschöpfend, d.h. Ausgaben, die nicht unter eine dieser Kategorien fallen, sind keine Sonderausgaben im Sinne des EStG. In jedem Falle wird mindestens ein Sonderausgabenpauschbetrag von DM 108,- für Ledige oder einzeln veranlagte Ehegatten (DM 216,- für zusammen veranlagte Ehegatten) anerkannt, Sie brauchen also diese Angaben nur zu machen, wenn Ihre Sonderausgaben diesen Pauschbetrag übersteigen. Renten/dauernde Lasten: Mußten Sie zwangsläufig eine Rente zahlen, oder hatten Sie dauernde Lasten, machen Sie diese hier als Sonderausgabe geltend, z.B. wenn Sie infolge einer Erbschaft zur Zahlung verpflichtet wurden. Freiwillige Renten sind keine Sonderausgaben. Machen Sie die Rente in diesem Jahr zum ersten Mal geltend, machen Sie bitte weitere Angaben auf einer Anlage (siehe Anleitung zu den Vordrucken). Unterhaltsleistungen: Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind in einer Höhe von bis zu 27000 DM jährlich als Sonderausgaben abziehbar (genaueres siehe in der Anleitung zu den Vordrucken). Wahlweise können Sie aber auch als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden (mit niedrigerer Höchstgrenze). In diesem Falle werden die Unterhaltszahlungen beim Unterhaltsberechtigten nicht versteuert. Kirchensteuer und Zinsen für Nachforderung, Stundung und Aussetzung von Steuern sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Aufwendungen für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhätnis: Diese Aufwendungen können bis zu 12000 DM anerkannt werden, wenn zum Haushalt ein Kind (bei Ehegatten zwei Kinder) unter 10 Jahren oder eine hilflose Person gehören. Bei "nach dem 1.1.81 geb. Kinder" geben Sie bitte die Zeilen in den amtlichen Vordrucken an, in denen die Kinder aufgeführt sind, also z.B. für Kind Nr. 1 und 3: "30/32". d) Sonderausgaben ~~~~~~~~~~~~~~ Steuerberatungskosten: Den Kaufpreis für "Steuer Profi 91" können Sie hier oder bei Werbungskosten einsetzen, je nachdem, was für Sie günstiger ist. Überschreiten Ihre Steuerberatungskosten 1000 DM, so müssen Sie eine Aufteilung in beruflich veranlaßte (=Werbungskosten) und privat veranlaßte (=Sonderausgaben) Steuerberatungskosten vornehmen. Arbeitnehmer sollten Ihre Steuerberatungskosten bei Sonderausgaben eintragen, wenn Sie hiermit die Pauschale (DM 108,-/ DM 216,-) überschreiten, ansonsten bei Werbungskosten (Werbungskostenpauschale 2000 DM). Wird bei beiden die jeweilige Pauschale nicht überschritten, entfallen leider alle steuerlichen Vorteile. Berufsausbildung: Aufwendungen für Ihre eigene Berufsausbildung werden bis zu 900 DM anerkannt, bei auswärtiger Unterbringung sogar bis zu 1200 DM (Belege!). Kosten sind z.B.: - Schul-, Lehrgangs-, Studiengebühren - Kosten für Fachliteratur und Lernmittel - Kosten der Fahrten zur Ausbildungsstätte - Mehraufwendungen für auswärtige Unterbringung, wenn am Wohnort ein eigener Hausstand beibehalten wurde Schulgeld: Etwaiges Schulgeld für ein Kind, für das Sie einen Kinderfreibetrag erhalten, ist zu 30% absetzbar. Spenden, Beiträge und Mitgliedsbeiträge: Um Spenden abzusetzen, benötigen Sie Quittungen. Die Ausgaben sind nicht in voller Höhe absetzbar. Spenden der ersten beiden Zeilen sind zunächst begrenzt, und zwar entweder bis zu 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 2/1000 der Summe aller Umsätze, Löhne und Gehälter. Wählen Sie unten, welche Begrenzung Sie wünschen, oder ob das Programm einfach die für Sie günstigere Wahl treffen soll. Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen ermäßigen in bestimmten Grenzen die Einkommensteuer, darüber hinausgehende Spenden an politische Parteien können bis zu gewissen Grenzen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Verluste: Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu 10 Millionen DM wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte der beiden vorangegangenen Veranlagungszeiträume abzuziehen (Verlustrücktrag). Soweit die nicht ausgeglichenen Verluste 10 Millionen DM übersteigen, sind diese in den folgenden fünf Jahren wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen (Verlustvortrag). e) Außergewöhnliche Belastungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Außergewöhnliche Belastungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der Mehrzahl der Steuerzahler gleicher Verhältnisse erwachsen, teilen sich auf in außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art und bestimmte außergewöhnliche Belastungen. Für die bestimmten außergewöhnlichen Belastungen, die einzeln aufgeführt werden, werden Pauschbeträge abgezogen. Behinderte und Hinterbliebene: Geben Sie bitte bei "Art" die Art der Behinderung ein: (h) für hinterblieben, (b) für behindert, (s) für blind bzw. ständig hilflos und (g) für geh- oder stehbehindert. Behinderte aus den neuen Bundesländern geben bitte als Behinderungsgrad bei folgenden Beschädigtenstufen: I = 25%, II = 45%, III = 75%, IV = 95% ein. Beschäftigung einer Haushaltshilfe: Hatten Sie eine Hilfe im Haushalt, so zählen diese Aufwendungen nur als außergewöhnliche Belastung, wenn Sie oder Ihr Ehegatte mindestens 60 Jahre alt waren, oder wenn ein Haushaltsangehöriger schwerbehindert oder krank war. Heimunterbringung: Waren Sie oder Ihr Ehegatte in einem Altenheim, Pflegeheim o.ä. untergebracht, so können bis zu 100 DM (bei Unterbringung zur Pflege 150 DM) monatlich berücksichtigt werden, wenn in den Heimkosten auch Kosten der Zimmerreinigung, Wäsche, Essenzubereitung enthalten sind. Nur bei zwangsläufig nicht gemeinsamer Haushaltsführung werden für einen Zeitraum beide Freibeträge (Haushaltshilfe/Heimunterbringung) berücksichtigt. Den Zeitraum der Beschäftigung einer Haushaltshilfe und/oder der Heimunterbringung müssen Sie angeben, da der Höchstbetrag von der Anzahl der Monate abhängig ist. f) Außergewöhnliche Belastungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Pflege-Pauschbetrag: Für eine schwer pflegebedürftige Person, die Sie persönlich pflegen, kann Ihnen ein Pflegepauschbetrag von 1800 DM jährlich angerechnet werden. Freibeträge für besondere Fälle: Diese Freibeträge werden im Vordruck zwar erst auf Seite vier angesprochen, werden im Programm aber aus technischen Gründen schon hier abgefragt. Anstelle eines Freibetrags, der künftig nur bei einer Wohnsitzbegründung im Inland vor dem 1.1.1990 gewährt wird (d.h. kompletter Wegfall für neuankommende Flüchtlinge), können Sie alternativ unter den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen Wiederbeschaffungskosten für Hausrat beanspruchen (z.B. als Vertriebener). 6.4 Mantelbogen Seite 4 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ a) Außergewöhnliche Belastungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Unterhalt für bedürftige Personen: Die Erläuterungen zu diesem Fragebildschirm sind sehr umfangreich. Bitte lesen Sie sich hierzu die Erläuterungen zu den amtlichen Vordrucken durch. Die Fragen auf dem Bildschirm sind im allgemeinen wie die Fragen auf den amtlichen Vordrucken gemeint. b) Außergewöhnliche Belastungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ausbildungsfreibetrag: Auch hierzu lesen Sie bitte die Erläuterungen zu den amtlichen Vordrucken. Füllen Sie hier bitte im Gegensatz zu den Bögen das Geburtsdatum immer aus! Denken Sie unbedingt daran, eine Schulausbildung zu berücksichtigen! Ausbildungsbeihilfen, die Ihr Kind erhält, sind z.B. Bafög-Hilfen. c) Außergewöhnliche Belastungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Kinderbetreuungskosten Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zu Ihrem Haushalt gehörenden Kindes, das zu Beginn des Kalenderjahres das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das Ihnen ein Kinderfreibetrag zusteht, gelten als außergewöhnliche Belastungen. Weitere Erklärungen entnehmen Sie bitte auch hier wieder den Erläuterungen zu den amtlichen Vordrucken, da sie recht umfangreich sind. d) Außergewöhnliche Belastungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Andere außergewöhnliche Belastungen: Außergewöhnliche Belastungen, für die es keine Pauschbeträge gibt, können Sie hier geltend machen. Allerdings werden Ihre Aufwendungen um eine Ihnen zumutbare Belastung gekürzt. Das Programm berechnet und berücksichtigt diese zumutbare Belastung. Beispiele seien hier aufgeführt: - Arzneimittelkosten - Beerdigungskosten - Ehescheidungskosten - Kfz-Kosten für Privatfahrten von Behinderten mit Behinderungsgrad über 80% oder über 70% mit Gehbehinderung - Kosten eines zwangsläufigen Berufswechsels - Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden - Kurkosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden - Lösegeld - Pflegekosten - Prozeßkosten bei Schadensersatzprozessen - Umzugskosten (ausnahmsweise!) - Vormundschaftskosten, soweit nicht von Dritten ersetzt - Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung nach Brand oder Hochwasser, aber auch z.B. nach Spätaussiedlung aus (ehemaligen) "Ostblockstaaten" (hier wurden schon Beträge von ca. 30000 DM anerkannt! Rückbetrag: Tragen Sie hier die erhaltenen / zu erwartenden Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen oder den Wert des Nachlasses usw. ein; eben den Betrag, den Sie "zurückbekommen" haben oder werden. 6.5 Anlage N Seite 1 ~~~~~~~~~~~~~~~~ a) Angaben zum Arbeitslohn ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, KiSt Ehegatte (nur bei konfessionsverschiedener Ehe): diese Daten entnehmen Sie bitte der Rückseite Ihrer Lohnsteuerkarte(n). Auch der Solidaritätszuschlag ist in einer Summe einzugeben. Fügen Sie in jedem Falle Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre Lohnsteuerkarte(n) bei! Kurzarbeitergeld etc: Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Zuschuß zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Bundesseuchengesetz oder Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz (Nr. 19 der Lohnsteuerkarte) Andere Lohnersatzleistungen: - Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Konkursausfallgeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Unterhaltsgeld als Zuschuß, Überbrückungsgeld, Eingliederungsgeld oder Krankengeld nach dem Arbeitsförderungsgestz; - Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder vergleichbare Lohnersatzleistungen nach der Reichsversicherungsordnung, dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, dem Angestelltenversicherungsgesetz oder dem Reichsknappschaftgesetz; - Mutterschaftsgeld und die Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz sowie der Zuschuß nach der Mutterschutzverordnung oder entsprechenden Landesregelungen; - Arbeitslosenbeihilfe oder Arbeitslosenhilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; - Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz; - Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz; - Vorruhestandsgeld im Beitrittsgebiet. Bitte entsprechende Bescheinigung (Leistungsnachweis) der Einkommensteuererklärung beilegen! Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung: Standen Sie 1991 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, so geben Sie bitte an, wie lange und warum (z.B. Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit). Fügen Sie hierüber Ihrer Einkommensteuererklärung Belege bei. Krankheitszeiten brauchen bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nicht angegeben zu werden. b) Angaben zum Arbeitslohn ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Steuerfreier Arbeitslohn, Staat: Haben Sie steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder Ausländertätigkeitserlaß erhalten, tragen Sie bitte hier den Staat oder die Organisation ein, bei den folgenden Fragen die Beträge. Versorgungsbezüge: Die Versorgungsbeträge aus Ihrem Arbeitslohn entnehmen Sie bitte Ihrer Lohnsteuerkarte. Für mehrere Jahre: AL (Arbeitslohn) und Versorgungsbezüge: Auch diese Beträge sind der Rückseite Ihrer Lohnsteuerkarte zu entnehmen. Lohnsteuer und Kirchensteuer für mehrere Jahre sind ebenfalls von dort zu übernehmen, genauso Entschädigungen die ermäßigt zu besteuern sind Arbeitslohn im Beitrittsgebiet: Ihre Vorsorgeaufwendungen fallen höher aus, wenn die Beitragsbemessungsgrenze Ost gewählt wird. Dies wird dann gemacht, wenn auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag Ost vermerkt oder zumindest einbehalten worden ist. In diesem Falle geben Sie hier den entsprechenden Arbeitslohn an. Arbeitslohn überwiegend im Beitrittsgebiet: Nur wenn Sie nicht schon 1991 Ihren Hauptwohnsitz im Beitrittsgebiet hatten, müssen Sie diese Frage beantworten. Wenn Sie nämlich Ihren Hauptwohnsitz nicht im Beitrittsgebiet hatten, aber während eines Lohnzahlungszeitraums überwiegend dort tätig waren, erhalten Sie trotzdem den Tariffreibetrag. Arbeitnehmerzulagen: nach dem Berlinfördergesetz ausgezahlte Arbeitnehmerzulagen laut Lohnsteuerkarte. c) Angaben zum Arbeitslohn ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Grenzgänger nach: bitte das Beschäftigungsland angeben d) Vermögenswirksame Leistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Für die vom Arbeitgeber bescheinigten vermögenswirksamen Leistungen wird nach Ablauf des Kalenderjahres eine Arbeitnehmer-Sparzulage vom Finanzamt gezahlt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind je nach der von Ihnen gewählten Anlageform mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 20% oder 10% begünstigt. Welcher Form Ihre vermögenswirksamen Leistungen zuzurechnen sind, ersehen Sie auf Seite 12 Ihrer Anleitung zu den Bögen. Allgemein: 20% Vermögensbet.: Vermögensbeteiligungen 10% Bausparvertrag: ohne Tilgung 10% Lebensvers.: Lebensversicherung zwischen 1979 und 1988 10% WePaSparvertrag: Besonderer Wertpapier-Sparvertrag 10% Wohnungsbau: ohne Bausparvertrag Vor Ablauf verfügt über Vertrag Nr.: Wenn Sie vor Ablauf der Sperrfrist über einen der angegebenen Verträge verfügt haben, geben Sie seine Nummer hier an. 6.6 Anlage N Seite 2 ~~~~~~~~~~~~~~~~ Auf dieser Seite der Bögen werden noch einige Fragen zu Vorsorgeaufwendungen abgehandelt, der Rest bezieht sich auf die Werbungskosten. Werbungskosten sind Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Grundsätzlich werden sie von den Einnahmen abgezogen. Sofern die Werbungskosten jedoch DM 2000,- nicht überschreiten, wird diese Pauschale abgezogen. Können Sie bereits im Vorfeld absehen, daß Ihre Werbungskosten unter der Pauschale bleiben, brauchen Sie hier keine Angaben zu machen, da die Pauschale sowohl vom Programm als auch vom Finanzamt automatisch berücksichtigt wird. a) Vorsorgeaufwendungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Zu Ihren Vorsorgeaufwendungen müssen Sie auf dieser Frageseite eventuell zusätzliche Angaben machen. Zeitraum ohne Bezüge trotz Anstellung: Wenn es für Sie 1991 einen Zeitraum gab, in dem Sie trotz eines Arbeitsverhältnisses keine Bezüge hatten (z.B. unbezahlter Urlaub), geben Sie hier den Zeitraum an. Wenn Sie 1991 nicht rentenversicherungspflichtig waren, aber dennoch Anwartschaft auf eine Altersversorgung hatten, ohne die Beiträge ganz selbst zu zahlen, geben Sie an, aus welchem Dienstverhältnis das resultierte: Beamter (b), Vorstandsmitglied/GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (g) oder (ausgeschrieben) das sonstige Dienstverhältnis. Geben Sie dann an, von wann bis wann diese Beschäftigung dauerte, und welcher Zeitraum davon im Beitrittsgebiet anzusetzen war. Wenn Sie 1991 nicht rentenversicherungspflichtig waren und nur eine Anwartschaft auf eine Altersversorgung hatten, weil Sie selbst die Beiträge gezahlt haben, geben Sie den Grund an: Vorstandsmitglied/GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (g), im Rahmen von Ehegattenarbeitsverträgen, die vor dem 1.1.1967 geschlossen wurden (e) oder den sonstigen Grund (ausgeschrieben). beamtenrechtliche Versorgungsbezüge: oder gleichgestellte Versorgungsbezüge Altersruhegeld: aus der gesetzlichen Rentenversicherung b) Werbungskosten ~~~~~~~~~~~~~~ Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (mit privatem Fahrzeug): Wenn Sie diese Angaben machen, berechnet das Programm automatisch die Kilometerpauschale und die Fahrtkosten mit dem Fahrzeug. Voraussetzung ist, das es sich um das eigene oder ein zur Nutzung überlassenes Fahrzeug handelt. Fahrten mit Pkw, Motorrad, Moped, Fahrrad: Pkw=p, Motorrad=m, Moped=o, Fahrrad=f c) Werbungskosten ~~~~~~~~~~~~~~ Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (für bis zu drei Arbeitsstätten auch bei Einsatzwechseltätigkeit, bei weiteren Arbeitsstätten bitte formlose Anlage verwenden): Arbeitsstätte: bitte Ort und Straße angeben, evtl. ist es sinnvoll oder nötig, auf einer Anlage Zusatzangaben zu machen. Einsatzwechseltätigkeit: an ständig wechselnden Einsatzstellen (z.B. als Bauarbeiter oder Monteur). Bei Fahrtstrecken über 20km wird bis zu drei Monaten ein erhöhter Fahrtkostensatz anerkannt. einfache Entf.: es zählt nur die kürzeste benutzbare Verbindung. d) Werbungskosten ~~~~~~~~~~~~~~ Fahrtkosten mit öffentlichen VM: Sind Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstelle gefahren, können Sie dies hier geltend machen. Fahrtkostenersatz: Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Fahrtkosten können selbstverständlich nicht abgezogen werden. Berufsverbände: z.B. Gewerkschaften oder Beamtenverbände. Arbeitsmittel: Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen, also Werkzeuge, typische(!) Berufsbekleidung, Fachzeitschriften usw. Neben Anschaffungs- auch Reparatur- oder Reinigungskosten. Belege sind immer notwendig. Weitere Werbungskosten: Neben den (unbedingt zu beachtenden!) Beispielen in der Anleitung zu den Vordrucken seien hier noch folgende Beispiele erwähnt: - Führerscheinkosten, wenn der Führerschein Voraussetzung für den Beruf ist (Fernfahrer oder Taxifahrer) - beruflich veranlaßte Kontoführungsgebühren (abzüglich des Ersatzes durch den Arbeitgeber). Bis 2,50 DM monatlich (= 30 DM jährlich) werden ohne Nachweise anerkannt. - Dienstreisen / Dienstgänge: Die Kilometerpauschalen betragen für das Jahr 1991: bis 30.9. ab 1.10. PKW 0.42 DM 0.52 DM (+0.03 DM für jeden mitgenommenen Arbeitskollegen) Motorrad 0.18 DM 0.23 DM Moped 0.11 DM 0.14 DM Fahrrad 0.06 DM 0.07 DM Abzusetzen ist die Differenz der zutreffenden Kilometerpauschale und der durch die Firma ersetzten Kilometerpauschale multipliziert mit den gefahrenen Kilometern. Mehraufwendungen für Verpflegung: Hatten Sie infolge einer Einsatzwechseltätigkeit oder einer Fahrtätigkeit (z.B. als Berufskraftfahrer) Mehraufwendungen für Verpflegung, können Sie mit den folgenden Angaben die Pauschbeträge beantragen. e) Werbungskosten ~~~~~~~~~~~~~~ Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung: Hatten Sie aus beruflichem Anlaß einen doppelten Haushalt, machen Sie bitte die folgenden Angaben, um die Mehraufwendungen geltend zu machen. In jedem Falle sollten Sie auch hier wieder die Anleitung zu den Vordrucken lesen. Grund: Die Begründung für die doppelte Haushaltsführung. am: der Tag der Begründung des doppelten Haushalts bis: Datum, bis zu welchem Tag der doppelte Haushalt ununterbrochen bestanden hat. Eigener Hausstand: Falls ja, geben Sie an, wo und seit wann, falls nein geben Sie an, ob die Unterkunft am bisherigen Ort beibehalten wurde. Kosten der 1./letzten Fahrt mit öfftl. VM: Wenn Sie die erste und letzte Fahrt zum Beschäftigungsort bzw. zum eigenen Hausstand mit öffentlichen Verkehrsmitteln gemacht haben, geben Sie hier die Kosten an. Wenn Sie die erste und letzte Fahrt mit dem eigenen Kfz gemacht haben, geben Sie die Entfernung an. Kosten der Heimfahrten: Wenn Sie die üblichen Heimfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gemacht haben, geben Sie hier die Kosten pauschal an. Wenn Sie die üblichen Heimfahrten mit dem eigenen Kfz gemacht haben, geben Sie die Entfernung und die Anzahl der Tage an. Berufsgruppen: Pauschbeträge wurden bereits für einige Berufsgruppen anerkannt, z.B. Amateur-Fußballer, Artisten, Bundesluftschutzverband, darstellende Künstler, Film & Fernsehen, Heimarbeiter, Journalisten, Luftschutzhilfsdienst, Musiker (hauptberuflich), technisches Hilfswerk. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach Ihren Pauschbeträgen! 6.7 Anlage KSO Seite 1 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Diese Anlage muß immer mit der Steuererklärung abgegeben werden. Auf den dazugehörigen drei Frageseiten werden Fragen zu Ihren Zins- und Kapitalerträgen gestellt. KösSt bedeutet Körperschaftssteuer, KaErtSt Kapitalertragssteuer. Sind Sie nicht sicher, welcher Art Ihre Kapitalerträge zuzuordnen sind, schauen Sie in der Anleitung zu den amtlichen Vordrucken nach. Die Erläuterungen dort sind sehr detailliert. Geben Sie bitte immer die wirklichen Beträge an. Der Werbungskostenpauschbetrag (DM 100,- / DM 200,-) und der Sparerfreibetrag (DM 600,- / DM 1200,-) wird sowohl vom Programm als auch vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. a) Inländische Kapitalerträge ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Sparguthaben: Hier geben Sie Zinsen aus Sparguthaben, Festgeldkonten, Sparkassenbriefen, Hypotheken, Grundschulden usw. an festverz. WePa: Festverzinsliche Wertpapiere, auch Wandelschuldverschreibungen, Gewinnobligationen und Genußrechte. Aktien etc.: Aktien, Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften, Genossenschaftsbanken und GmbH-Anteile. b) Inländische Kapitalerträge ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Beteiligung an: anzugeben sind Gemeinschaft, Finanzamt und Steuernummer. Das erste Fragefeld bezieht sich auf "Beteiligung", das zweite auf "Beteiligung(2)". sonst. KV: Zinsen und Erträge aus sonstigem Kapitalvermögen, z.B. Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen. sonst. KV Bez.: Hier geben Sie bitte die genaue Bezeichnung an. c) Kapitalerträge ~~~~~~~~~~~~~~ anzur. Steuern: In diese Felder übertragen Sie bitte die anzurechnende Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer aus Erträgen, die zu einer anderen Einkunftsart gehören. Ausländische Kapitalerträge: auch Ertäge aus Geldanlagen bei ausländischen Kreditinstituten oder bei ausländischen Zweigstellen inländischer Kreditinstitute. Füllen Sie bitte zusätztlich die Anlage AUS aus. Werbungskosten: gegebenenfalls einschließlich gesondert und einheitlich festgestellter Beträge. Dies sind im wesentlichen Depotgebühren, Bankspesen, Schließfachmiete, Kosten für Teilnahme an Hauptversammlungen, Kosten für Fachliteratur etc. 6.8 Anlage KSO Seite 2 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ a) Sonstige Einkünfte ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Altersruhegeld: Arbeiterrenten- oder Angestelltenversicherung Erwerbsunfähigkeitsrenten: Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten Witwenrenten: Witwen- oder Witwerrenten Sonstige Renten: z.B. Bergmannsrenten, Knappschaftsruhegeld weitere Renten: bitte Genaueres angeben. b) Sonstige Einkünfte ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ertragsanteil: Falls der Ertragsanteil bekannt ist, tragen sie ihn bitte hier ein. Andernfalls berechnet das Programm automatisch den Ertragsanteil nach §22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG. Nachzahlungen: Nachzahlungen für frühere Jahre, die nicht im Betrag enthalten sind. c) Sonstige Einkünfte ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Auf dieser Frageseite werden andere wiederkehrende Bezüge abgefragt. d) Sonstige Einkünfte ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Abgeordnetenbezüge, die hier abgefragt werden, sind wie in den amtlichen Bögen einzutragen. 6.9 Anlage GSE Seite 1 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ a) Einkünfte aus Gewerbebetrieb ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Gewinn: Geben Sie hier den Gewinn aus Gewerbebetrieb an, den Sie ermittelt haben. Der Gewinn ist einschließlich ungekürztem Veräußerungsgewinn gemeint. Veräußerungsgewinn gem. §16,17 EStG: Veräußerungsgewinn ist gesondert zu besteuern. Geben Sie ihn ungekürzt ein (inkl. Freibeträge). darin Eink. aus mehrj. Tätigkeit: Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit geben Sie bitte nur dann an, wenn Sie den Gewinn nach §4 Abs. 3 EStG ermitteln. nur bei Teilbetrieb: Anteil in %: Wenn Sie nur Teileigentümer des Betriebes sind, geben Sie hier den Prozentsatz ein. 6.10 Anlage GSE Seite 2 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ a) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Gewinn: Geben Sie hier den Gewinn aus selbständiger Tätigkeit an, den Sie ermittelt haben. Der Gewinn ist einschließlich ungekürztem Veräußerungsgewinn gemeint. Darin Eink. aus mehrj. Tätigkeit: Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit geben Sie bitte hier an. Darin Veräußerungsgewinn (§18(3) EStG): Geben Sie den Veräußerungsgewinnn gemäß §18 Abs. 3 EStG ungekürzt ein (inkl. Freibeträge). Sonstige Tätigkeit: Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit sind hier einzugeben. Nur bei Teilhabern: Anteil in %: Wenn Sie an den Einkünften nur zu einem gewissen Anteil beteiligt sind, geben Sie hier den Prozentsatz ein. 6.11 Anlage L ~~~~~~~~ a) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Gewinn gem. §13a EStG: Geben Sie hier den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft an, den Sie ermittelt haben. Der Gewinn ist bei Gewinnermittlung durch Buchführung einschließlich ungekürztem Veräußerungsgewinn gemeint, bei Gewinnermittlung gem. §13a EStG ohne diesen. Veräußerungsgewinn gem. §§14,14a: Geben Sie den Veräußerungsgewinnn gemäß §§14,14a EStG ungekürzt ein (inkl. Freibeträge). Was wird aus welchem Grund veräußert: Diese Angaben werden benötigt, um Ihren Veräußerungsgewinn um die Freibeträge zu kürzen. Wurde der ganze Betrieb veräußert, geben Sie "b" ein. Wurde Grund und Boden wegen weichender Erben veräußert, geben Sie "e", wurde Grund und Boden wegen Schuldentilgung veräußert "s" ein. War die Ehefrau am gleichen Betrieb wie der Ehemann beteiligt, geben Sie den Gewinn der Ehefrau bitte beim Ehemann mit an. 6.12 Anlage V ~~~~~~~~ a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Mieteinnahmen und Werbungskosten der Grundstücke: Geben Sie die Summe dieser Beträge ein. 6.13 Berlinförderung ~~~~~~~~~~~~~~~ a) Berlinvergünstigung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Abgabe in Berlin: Bei Abgabe der Vordrucke in Berlin (West) sind diese anders zu bedrucken. Geben Sie deshalb bitte hier an, ob Sie die Einkommensteuererklärung in Berlin (West) machen. Einnahmen/Einkünfte aus Berlin (West): Diese sind in der Tabelle einzugeben. Bezüglich der Übernahme aller eingegebenen Werte (d.h. alle Einnahmen stammen aus Berlin (West) ziehen Sie bitte die Ergänzung zurate. b) Berlinvergünstigung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Diese Frageseite bezieht sich nur noch auf Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. 6.14 Anlage FW ~~~~~~~~~ a) Steuervergünstigung für selbstgenutzte Wohnung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Absetzungsmöglichkeiten für eine selbstgenutzte Wohnung hängt vom Datum ab, zu dem sie bezugsfertig war. Das Programm berechnet Ihre steuerlichen Vergünstigungen, einschließlich Baukindergeld. 6.15 Anlage AUS ~~~~~~~~~~ a) Ausländische Einkünfte ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ausländische Steuern werden auf die deutsche Einkommensteuer besonders angerechnet. Wenn Sie ausländische Einkünfte hatten und darauf ausländische Steuern gezahlt haben, können Sie diese Angaben auf dieser Frageseite machen. 6.16 Vorauszahlungen ~~~~~~~~~~~~~~~ a) Geleistete Vorauszahlungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Im Rahmen der vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen geleistete Zahlungen werden vom zu zahlenden Betrag abgezogen. Machen Sie auf dieser Frageseite Ihre diesbezüglichen Angaben. Scheuen Sie sich nicht, auch das Finanzamt nach bestimmten Sachverhalten zu befragen. Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und Erfolg mit "Steuer Profi 91" 7) Ergänzungen zur Anleitung Solidarbeitrag !!! ================== Es ist möglich, daß die Rechtmäßigkeit des Solidarbeitrags verfassungsrechtlich überprüft wird. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, den Steuerbescheid für 1991 nicht rechtskräftig werden zu lassen. Wie ein entsprechender Einspruch aussehen sollte, sehen Sie auf Seite 8 der Anleitung und im auf der Diskette mitgelieferten Musterbrief. Wählen Sie z.B. folgende Formulierung: Die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlages ist noch nicht abschließend geklärt. Ich bitte, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen bis über das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren (AZ: IV R 9/92) endgültig entschieden ist. Hinweis ======= Leider sind die amtlichen Steuervordrucke nicht im gesamten Bundesgebiet einheitlich. Dies betrifft inbesondere das nur bei Wohnsitzwechsel anzugebende bisherige Finanzamt auf dem Mantelbogen. Lassen Sie in einem solchen Falle die Angabe im Programm aus, und tragen sie auf dem Bogen bitte von Hand nach. Programmhauptseite ================== Auf der Hauptseite des Programms wird der Name der augenblicklich im Speicher befindlichen steuerpflichtigen Person angezeigt. Darunter werden Sie daran erinnert, welches Ausgabegerät derzeit aktiviert ist. Diese Einstellungen können Sie über den Menüpunkt [Einstellungen-Sonstiges] ändern. Handschriftlich zu ergänzende Punkte ==================================== In der Version 1.2 des Programms "Steuer Profi 91" sind nur noch Datum und Unterschrift von Hand einzutragen. Dies sind im einzelnen die Zeilen 24-27 auf dem Mantelbogen (Unterschrift, bei Ehegatten von beiden) und die Zeilen 28 und 29 (Unterschrift) auf der Anlage KSO Seite 1. Wenn "Steuer Profi 91" Ihnen angibt, daß die mit einer Einkommensteuerrückersattung zu rechnen haben, kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen auf Seite 1 des Mantelbogens an. Wenn Ihr Drucker die obersten Zeilen nicht erreichen kann, sind bitte auch diese von Hand nachzutragen. Abschreibung nach §7b ===================== Bei der Abschreibung nach §7b (vor dem 1.1.1987 fertiggestellte Gebäude) geben Sie bitte Ihren Gesamt-Absetzungsbetrag im Feld "Absetzung für Abnutzung gem. §82a,g,i EStDV" der Bildschirmseite zur Anlage FW ein. Der Betrag wird dann wie Sonderausgaben abgezogen. Vergessen Sie keinesfalls, bei [Einstellungen-Sonstiges] die Abschreibung nach §7b einzustellen. Ausländische Steuern ==================== Ausländische Steuern können auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Die auf die Auslandseinkünfte entfallenden Steuern stehen zu der Steuer auf alle Einkünfte (einschließlich Ausland) im gleichen Verhältnis stehen wie die Auslandseinkünfte selbst zu dem Gesamtbetrag der Einkünfte (einschließlich Ausland). Hierbei ist zu beachten, daß keine Überschneidungen der Einkunftsarten auftauchen, d.h.: Der Steuerabzug für auf ausländisches Kapital gezahlte Steuern darf z.B. die Steuern auf deutsche Kapitaleinkünfte nicht überschreiten. Abspeichern der Standardwerte ============================= In der jetzigen Version des Programms "Steuer Profi 91" werden beim Speichern auch die von Ihnen geänderten Werte für Kinderfreibetrag, Baukindergeld, Höchstgrenze zur Förderung von Wohneigentum, linker Druckrand sowie Druckjustierung (Höhe in cm) in der Datei abgelegt und beim Laden automatisch eingestellt. Alte Dateien werden nach wie vor gelesen, hierbei ändern sich jedoch die Standardwerte nicht.